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Schleswig-Holstein

Bauernverband fordert deutliche Änderungen im Wolfsmanagement

Der Bauernverband SH fordert eine sachliche Grundsatzdiskussion darüber, ob das Land Schleswig-Holstein überhaupt einen geeigneten Lebensraum für Wölfe darstellen kann. Alle denkbaren Schutzmaßnahmen wirken nicht. Es ist deshalb die Möglichkeit zu nutzen bzw. zu schaffen, Wölfe zu entnehmen, um erhebliche Schäden von der Weidetierhaltung abzuwenden.

Lesezeit: 3 Minuten

Angesichts stark steigender Zahlen von Nutztierrissen fordert der Bauernverband Schleswig-Holstein ein Umdenken beim Wolfsmanagement sowie die Unterstützung der betroffenen Weidetierhalter von Seiten der Politik.

Zudem müssten die Verfahren zum Nachweis eines Wolfsrisses deutlich verbessert werden. „Wir müssen angesichts der Bilder von toten und verletzten Tieren sachlich darüber diskutieren, ob Schleswig-Holstein ein geeigneter Lebensraum für den Wolf ist und prüfen, ob seine Wiederansiedlung wirklich vereinbar ist mit der Lebenswirklichkeit der Menschen, mit Landwirtschaft, Tourismus oder Küstenschutz“, macht Verbandspräsident Werner Schwarz deutlich.

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Wie auch die aktuellen Fälle zeigen, stellt eine Rückkehr des Wolfes die Weidetierhalter vor zum Teil existenzbedrohende Herausforderungen. Dabei gehe es den Betroffenen nicht allein um eine finanzielle Entschädigung, sondern insbesondere darum, ihre Tiere tiergerecht, gesund und unversehrt halten zu können. Sei dies nicht gewährleistet, müsse eine gezielte Entnahme des Wolfes möglich sein.

Forderungen des Bauernverbandes

Insbesondere bekräftigt der Berufsstand folgende Forderungen:

  1. Es ist eine sachliche Grundsatzdiskussion darüber zu führen, ob das Land Schleswig-Holstein überhaupt einen geeigneten Lebensraum für Wölfe darstellen kann.

  2. Es ist konkret zu prüfen, ob eine Wiederansiedlung mit anderen Nutzungsinteressen der Gesellschaft (z.B. Siedlungsgebiete, Landwirtschaft, Tourismus, Verkehr und insbesondere Küstenschutz und Deichsicherheit) überhaupt vereinbar ist. Es ist eine sachgerechte Gewichtung der widerstreitenden Interessen vorzunehmen.

  3. Die Erfahrungen aus anderen Gebieten mit zunehmender Wolfsdichte in Deutschland und dem europäischen Ausland zeigen, dass alle denkbaren Schutzmaßnahmen und auch die Einzäunung nur unzureichend wirken und Wolfsrisse nicht zuverlässig verhindern. Es ist deshalb die Möglichkeit zu nutzen bzw. zu schaffen, Wölfe zu entnehmen, um erhebliche Schäden von der Weidetierhaltung abzuwenden. Einzäunungen sind insbesondere bei wechselnden Weideflächen und auf Deichflächen wirtschaftlich und faktisch nicht darstellbar. Insbesondere dort ist die Ausbreitung bzw. Wiederansiedlung des Wolfes zu unterbinden. Dies schließt ein, dass Wolfsgebiete mit der Pflicht zur Einzäunung der Nutztiere dort nicht ausgewiesen werden.

  4. Die Entschädigung von Nutztierrissen kann stets nur eine Notlösung sein. Den Weidetierhaltern geht es vielmehr darum, ihren Tierbestand zu erhalten und ihre Tiere tiergerecht und gesund aufzuziehen. Soweit entschädigt wird, muss jedoch ein vollständiger Nachteilsausgleich erfolgen. Dies umfasst sowohl die Schäden bei verletzten, gehetzten, toten und unauffindbaren Tieren als auch den Mehraufwand für Schutzmaßnahmen (Zäune, Herdenschutzhunde etc.).

  5. Das System der Probenahme und Analyse bei Verdacht auf einen Wolfsriss weist erhebliche Unklarheiten und Unzulänglichkeiten auf. Ein geordnetes Verfahren ist notwendig. Im Interesse einer zügigen und zuverlässigen Aufklärung sind die Aufgaben der Rissgutachter insoweit eindeutig zu definieren und ihre Ausbildung ist zu intensivieren und zu verbessern. Die Zuverlässigkeit ist durch strenge persönliche Auswahl und Vereidigung der Gutachter zu gewährleisten. Des weiteren muss dem Tierhalter die Möglichkeit einer eigenen Nachweisführung gegeben werden.

  6. Die Aufnahme ins Jagdrecht ist ernsthaft in Betracht zu ziehen. Die Einbindung der Jägerschaft würde durch Begründung von Zuständigkeits- und Verantwortungsbereichen die Akzeptanz bei Jägern, Landwirten und Eigentümern fördern.

  7. Gemeinsam mit den übrigen Bundesländern müssen Populationsentwicklung und Populationszusammenhänge überwacht und untersucht werden.

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