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topplus Blauzungenkrankheit

Blauzunge: Zahl der klinischen Fälle in Frankreich steigt

Das Restriktionsgebiet in Deutschland reicht im Norden bis Düsseldorf (NRW). Derweil melden Behörden in Frankreich Virusnachweise bei mehr als 400 erkrankten Kälbern.

Lesezeit: 3 Minuten

Seit Dezember 2018 wurde das Blauzungenvirus vom Typ 8 in Deutschland auf 52 Betrieben nachgewiesen. Auch in Belgien trat die Krankheit im März zum ersten Mal seit 2008 wieder auf. Die Tiere hatten bislang kaum erkennbare Krankheitsanzeichen. Inzwischen meldete Frankreich jedoch mehr als 400 Fälle von Kälbern, die innerhalb weniger Tage erblinden, sterben oder lebensschwach zur Welt kommen. Bei den meisten wurde das Virus nachgewiesen. „Allein aus diesem Grund raten wir allen Betrieben, die an Impfstoff kommen, dringend zur Impfung“, sagt Dr. Mark Holsteg vom Rindergesundheitsdienst in NRW.

"Die aktuelle Situation ist unvorhersehbar", sagt Dr. Ingrid Lorenz vom Rindergesundheitsdienst in Bayern. "Wir wissen nicht, wann die Gnitzen wieder fliegen oder ob sie das Virus in sich tragen." Daher rät auch sie allen Betrieben zur Impfung.

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Der Impfstoffhersteller Msd gibt an, bis Mai größere Mengen an Impfstoff zu erhalten. Allein Mitte April werde er 1 Mio. Dosen Impfstoff ausliefern.

Dr. Holsteg bezeichnet das Risiko, dass sich die Krankheit weiter ausbreitet, als maximal: „Aktuell finden wir noch Tiere, die sich bereits im letzten Jahr infiziert haben, aber spätestens im September wird es neue Fälle geben.“

Bedingungen für den Handel

Der Handel aus der Restriktionszone heraus in freie Gebiete innerhalb von Deutschland ist nur mit geimpften Zucht- und Nutzrindern möglich. Bis zu 90 Tage alte Kälber von geimpften Kühen, die in den ersten Lebensstunden Biestmilch erhalten haben, können ebenfalls gehandelt werden. Vorläufig befristet bis zum 30. Juni 2019 dürfen auch Zucht- und Nutzrinder gehandelt werden, die sieben Tage vor dem Transport mittels PCR negativ untersucht wurden und seit der Untersuchung mit einem Repellent gegen Gnitzen geschützt waren.

Schlachtrinder ohne Impfschutz dürfen zu einem Schlachtort aus dem Restriktionsgebiet gebracht werden. Voraussetzung ist eine Erklärung des Tierhalters, dass die Tiere frei von Anzeichen der Blauzungenkrankheit sind.

Vereinbarung mit den Niederlanden

Mit den Niederlanden besteht seit kurzem ein Abkommen, wonach Rinderhalter auch ungeimpfte Kälber unter bestimmten Bedingungen aus den dem deutschen Restriktionsgebiet in die Niederlande transportieren können. Das geht aus einem Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hervor, das top agrar vorliegt. Die Niederlande sind frei von dem Blauzungenvirus. Kälber bis zu einem Alter von 90 Tagen dürfen dennoch transportiert werden, wenn sie innerhalb von sieben Tagen vor dem Transport mittels PCR negativ auf Virusgenom getestet wurden. Außerdem muss der Tierhalter sie von der Probenahme bis zum Transport mit einem Repelent gegen Gnitzen schützen.

Mehr Infos zu den Bedingungen für den Handel finden Sie hier.

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