Voraussetzung ist aber, dass die nationale Gesetzgebung dies gestattet. Einen Vorschlag der Europäischen Kommission zur Kaseinbeimischung hat der für Milcherzeugnisse zuständige EU-Verwaltungsausschuss am vergangenen Donnerstag gebilligt.
Von 1. Juli diesen Jahres dürfen Kasein und Kaseinate bis zu einem Anteil von 5 Prozent bei der Produktion von Schmelzkäse und pulverisierendem Käse verwendet werden. Nach Einschätzung von Experten könnte diese Regelung dazu führen, dass ein Großteil der in die Käseherstellung fließenden EU-Milchproduktion bei niedrigen MIlcheiweißpreisen durch Kasein und Kaseinate ersetzt werde.
Da der Zusatz von Kaseinen und Kaseinaten nicht nachgewiesen werden kann, denkt die Kommission darüber nach, im Rahmen des Gesundheitschecks deren Beimischung vollständig freizugeben. Bei der Zumischung von Kasein und Kaseinaten ist mit qualitätsbedingten Preisabschlägen zu rechnen.