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Bundesrat für Tierzuchtrechtnovelle

Das deutsche Tierzuchtrecht soll an geänderte EU-rechtliche Rahmenbedingungen angepasst werden. Grünes Licht gibt es jetzt vom Bundesrat.

Lesezeit: 1 Minuten

Der Bundesrat befürwortet die geplante Neuordnung des Tierzuchtrechts. Aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zu einem entsprechenden Gesetzentwurf geht außerdem hervor, dass allen inhaltlichen und redaktionellen Änderungsvorschlägen der Länderkammer zugestimmt wird.

Der Bundesrat hatte in seiner 971. Sitzung am 19. Oktober 2018 gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes zu dem Entwurf Stellung genommen. Die Vorlage sieht vor, dass das deutsche Tierzuchtrecht an geänderte EU-rechtliche Rahmenbedingungen angepasst werden soll. Notwendig sei die Novellierung, weil auf der EU-Ebene zahlreichen Richtlinien und Kommissionsentscheidungen in der EU-Verordnung (EU) 2016/1012 zusammengeführt worden seien.

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Die EU-Tierzuchtverordnung regelt unter anderem die Anerkennung von Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen in den Mitgliedstaaten der EU und die Genehmigung von Zuchtprogrammen, die Rechte und Pflichten von Züchtern, Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen, die Eintragung von Zuchttieren in Zuchtbücher und Zuchtregister und die Zulassung zur Zucht sowie Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzungen, Referenzzentren der Europäischen Union im Bereich Tierzucht, die Ausgabe von Tierzuchtbescheinigungen, die Einfuhr von Zuchttieren und deren Zuchtmaterial in die EU sowie amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten.

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