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Erneut BHV1-Fälle im Kreis Borken

In Nordrhein-Westfalen im Kreis Borken sind auf drei rinderhaltenden Betrieben Fälle von BHV1 aufgetreten. Trotz des Freiheitsstatus in Deutschland mahnen Experten zur Vorsicht.

Lesezeit: 2 Minuten

Im Kreis Borken sind aktuell drei Betriebe von einem Ausbruch des Bovinen Herpesvirus 1 (BHV1) betroffen. Nach Aussage des Veterinäramtes im Kreis Borken musste ein Milchviehbetrieb vollständig geräumt werden, auf zwei weiteren Betrieben wurden wenige Reagenten gemerzt. Umliegende Landwirte sowie Kontaktbetriebe lässt das Veterinäramt jetzt untersuchen.

In den letzten eineinhalb Jahren, seit Deutschland Mitte 2017 als BHV1-frei anerkannt ist, gab es immer wieder einzelne Fälle der Krankheit. „Diese Rückschläge nach der Erlangung des Freiheitsstatus sind ganz normal, sie lassen sich auch bei der Bekämpfung anderer Seuchen beobachten“, sagte Dr. Georg Friemel-Brüggemann vom Veterinäramt Kreis Steinfurt bei einer Informationsveranstaltung zum Thema. Wichtig sei aber die flächendeckende Beprobung in dieser Zeit sowie natürlich Biosicherheitsmaßnahmen durch die Betriebe selbst.

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Vorsicht bei Tierzukauf und Personenverkehr

Allein in Nordrhein-Westfalen trat die Krankheit seit Juni 2017 auf 38 Betrieben auf. Etwa 5.000 Rinder mussten dort seitdem getötet werden. Eine Auswertung der Einschleppungswege durch den Rindergesundheitsdienst NRW zeigt: In einem Drittel der Fälle kam die Krankheit durch Tierzukauf in den Bestand. Ein weiteres Drittel waren Herden mit BHV1-Vergangenheit erst kurz vor Erlangung des Freiheitsstatus in Deutschland BHV1-frei wurden. Hier sind möglicherweise noch Träger in der Herde. Denn infizierte Tiere sind lebenslang Träger der Krankheit, aber das Virus kann über Jahre unentdeckt bleiben, da es sich in die Nervenzellen zurückzieht. Es kommt dann erst später, z.B. ausgelöst durch Stress, wieder zum Vorschein.

Das letzte Drittel der Fälle lässt sich nach Aussage von Dr. Peter Heimberg vom Rindergesundheitsdienst NRW mit sonstigen Einschleppungswegen, also z.B. durch Personen- und Fahrzeugverkehr zwischen Betrieben, erklären. Ein Tropfen Nasensekret eines BHV1-positiven Rindes ist so infektiös, dass sich damit 1 Mio. Rinder infizieren ließen. Gerade in alltäglichen Fällen wie der gemeinsamen Nutzung eines Gülleseparators oder Futtermischwagens oder der spontanen Nachbarschaftshilfe sollten Landwirte sich dieses Risiko vor Augen halten und Vorsorge treffen.

Jeder Betriebsleiter sollte seine Herde mit vorbeugenden Maßnahmen der Biosicherheit wie betriebseigener Schutzkleidung sowie der Kontrolle des Personenverkehrs zu schützen.

Mehr Infos

Weitere Informationen der Veranstaltung zu Bekämpfungsmaßnahmen, Entschädigungszahlungen der Tierseuchenkasse sowie den Fällen in NRW finden Sie hier.

Einen Beitrag zur praktischen Maßnahmen der Biosicherheit finden Sie in der top agrar 5/2018 auf Seite R20 oder hier.

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