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Rinderexporte

Gericht: Landkreis muss Rindertransport erlauben

Im Streit um Drittlandsexporte von Zuchtrinder gibt es eine erste Gerichtsentscheidung. Die RSH darf Tiere nach Niedersachsen transportieren. Die Entscheidung könnte grundsätzliche Tragweite haben.

Lesezeit: 3 Minuten

Das berichtet der NDR. Konkret geht es darum, dass die Rinderzucht Schleswig-Holstein (RSH) Vorlaufatteste für 21 Rinder beim Kreis Steinburg beantragt hatte. Die Tiere will der Zuchtverband nach Aurich in Niedersachsen bringen, um diese von dort weiter exportieren zu können. Das ist aktuell für Rinder aus Schleswig-Holstein verboten (top agrar berichtete).

Matthias Leisen, Geschäftsführer der RSH, erklärte gegenüber top agrar: „Der Kreis Steinburg wollte uns die Vorlaufatteste nicht ausstellen, dagegen hatten wir Einspruch eingelegt. Das Verwaltungsgericht in Schleswig hat jetzt den Kreis dazu verpflichtet uns die Atteste auszustellen. Wir haben diese heute erhalten.“ Die Atteste bescheinigen, dass die Tiere grundsätzlich gesund sind und viehseuchenrechtliche Anforderungen erfüllt werden. „Wenn nötig werden wir auch in weiteren Kreisen über diesen Weg die Atteste einfordern. Aber die entscheidende Frage ist jetzt, wie das Landwirtschaftsministerium diese Gerichtsentscheidung beurteilt und ob das landesweite Exportverbot bestehen bleibt“, erklärt Leisen.

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Gericht entscheidet für Züchter

Das Gericht in Schleswig begründet seine Entscheidung mit der im Grundgesetz geschützten Freiheit der Berufsausübung. Denn das Geschäft der Genossenschaft käme andernfalls zum Erliegen. Außerdem gebe es einen Anspruch auf die Genehmigung, wenn die Tiere die viehseuchenrechtlichen Anforderungen erfüllen.

Auch der Erlass von Schleswig-Holsteins Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht an die Kreise, Transportgenehmigungen und Vorlaufatteste nicht zu erteilen, ist laut den Richtern in diesem konkreten Fall nicht zulässig. Der Erlass überschreite die Kompetenzen des Landes Schleswig-Holstein. Er greife in die Kompetenz der zuständigen Behörden eines anderen Bundeslandes ein, heißt es in der Begründung des Verwaltungsgerichtes.

Landwirtschaftsminister Albrecht hatte alle beteiligten heute zu einem Runden Tisch eingeladen. Die RSH nimmt nicht daran teil. Geschäftsführer Leisen erklärt: „Ausgangspunkt der Diskussionen ist eine Aussage in einem tierärztlichen Fachmagazin, dass sich Amtstierärzte, die Zuchtrinderexporte in Drittländer abfertigen, der Beihilfe zur Tierquälerei strafbar machen und haftbar gemacht werden können. Diese juristische Frage können wir mit einem Runden Tisch nicht klären. Das muss bundesweit entschieden werden“.

Zuchtverband fordert Versachlichung

In einer Stellungnahme machte die RSH deutlich, dass die Vermarktung von Zuchtrindern in den Export für die Mitgliedsbetriebe einen wichtigen Einkommensbeitrag darstellt. Die jetzt gesperrten Drittländer repräsentierten einen Anteil von ca. 40 % des gesamten Zuchtrinderexportes aus Deutschland im Holsteinbereich. Aus Schleswig-Holstein seien im vergangenen Jahr insgesamt ca. 5.000 Zuchttiere exportiert worden.

Geschäftsführer Matthias Leisen ist der Auffassung, dass es nicht opportun sei, den Kunden hinsichtlich der jeweiligen glaubensbedingten Schlachtpraktiken unter Generalverdacht zu stellen. Eine komplette Sperrung ganzer Länder allein aufgrund von Medienberichten hält er für nicht gerechtfertigt. Wichtig sei jetzt eine bundesweit einheitliche Auslegung aller Auflagen, um den Tierschutz beim Transport zu gewährleisten und Wettbewerbsnachteile für Mitgliedsbetriebe der RSH zu vermeiden.

Leisen sagte: „Jeder berechtigten Kritik stehen wir offen gegenüber. Diese muss aber auf Fakten basieren. Ergibt sich aufgrund von berechtigten und konkreten Hinweisen der Verdacht, dass Zuchttiere auf dem Transport nachweislich misshandelt werden, gehen wir diesem Verdacht mit aller Schärfe nach.“

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