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Priska Hinz

Hessen hält Ausstieg aus Anbindehaltung für nötig und machbar

Hessens Landwirtschaftsministerin Priska Hinz stellt einen Handlungsleitfaden vor und verkündet höhere Fördersätze für tierwohlgerechte Umbauten

Lesezeit: 3 Minuten

Der Betrieb Hölzer & Jost in Sinntal-Oberzell hat von der Anbindehaltung umgestellt zu einem Laufstall für seine 120 Milchkühe. Hessens Landwirtschaftsministerin Priska Hinz besuchte den Betrieb im Main-Kinzig-Kreis am Mittwoch.

„Im Familienbetrieb von Heiko Hölzer und Kristin Jost kann man sehen, wie wichtig es für das Tierwohl der Kühe ist, sich frei bewegen zu können und auch ihren Liegeplatz selbst bestimmen zu können. Und es zeigt: Der Ausstieg aus der Anbindehaltung ist machbar! Wir unterstützen das in Hessen mit Beratung und finanzieller Förderung“, erklärte Hinz.

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Landwirtschaftliche Betriebe werden vom Landesbetrieb Landwirtschaft (LLH) bei der Umstellung beraten. Außerdem wurde ein Handlungsleitfaden erstellt, der wertvolle Hinweise gibt. Darin sind verschiedene Planungsbeispiele für einen Ausstieg aus der Anbindehaltung dargestellt. „Die Broschüre ist bundesweit einzigartig und beschreibt Umbaukonzepte anschaulich und praxisnah. Daneben unterstützen wir die Landwirtschaft mit entsprechenden Förderprogrammen. Für die Umstellung auf Laufställe haben wir nun die Fördersätze erhöht“, ergänzte Hinz.

Im Rahmen des Agrarinvestitonsförderungsprogramms (AFP) unterstützt die Landesregierung gezielt Investitionsvorhaben, die auf die Umstellung noch bestehender Anbindehaltungen gerichtet sind. Die Fördersätze steigen in diesem Jahr von 20 Prozent auf 30 % bei Umbauten und von 30 % auf 40 % bei Neubauten. Die Förderung berücksichtigt, dass die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung auf Bundesebene gerade überarbeitet wird.

Damit die Umbauten auch nach der Überarbeitung der Verordnung rechtssicher sind, wird nur gefördert, wenn der höchstmögliche Standard, also die Anforderungen der ökologischen Tierhaltung eingehalten werden. Ebenfalls werden Investitionen zur Minderung von Emissionen bei der Lagerung von flüssigen Wirtschaftsdüngern unterstützt. Förderanträge können ab sofort eingereicht werden.

„Die ganzjährige Anbindehaltung bei Rindern ist nicht tiergerecht. Sie erlaubt den Tieren keine Fortbewegung, keine Sozialkontakte und kein Komfortverhalten. Hessen kämpft schon seit langem für eine bundesweite Lösung: Der Bundesrat hat bereits 2016 das Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung gefordert. Zuletzt hat die Agrarministerkonferenz im April den Bund aufgefordert, das Verbots der Anbindehaltung von Rindern anzugehen. Trotzdem bewegt sich der Bund nicht“, ergänzte die Ministerin

Die Broschüre „Ausstieg aus der Anbindehaltung“ wurde vom Runde Tisch Tierwohl und der Arbeitsgemeinschaft für Rationalisierung, Landtechnik und Bauwesen in der Landwirtschaft Hessen e.V. (ALB) erarbeitet. Die Broschüre ist über die Geschäftsstelle der ALB Hessen per Post kostenfrei erhältlich unter alb-hessen@gmx.de

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