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Koalition einigt sich auf Agrarmarktstrukturgesetz zur Regulierung der Milchmenge

Die Große Koalition in Berlin einigt sich auf eine Änderung im Agrarmarktstrukturgesetz. Sie verspricht sich davon, dass damit das Überangebot von Rohmilch auf dem Milchmarkt reduziert werden kann. Die Opposition ist anderer Meinung und verlässt verärgert den Sitzungsraum des Agrarausschusses im Bundestag.

Lesezeit: 5 Minuten

Die Große Koalition in Berlin einigt sich auf eine Änderung im Agrarmarktstrukturgesetz. Sie verspricht sich davon, dass damit das Überangebot von Rohmilch auf dem Milchmarkt reduziert werden kann. Die Opposition ist anderer Meinung und verlässt verärgert den Sitzungsraum des Agrarausschusses im Bundestag.


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Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft im Bundestg hat am Mittwoch den gemeinsam von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD vorgelegten Gesetzentwurf zum Agrarmarktstrukturgesetz angenommen. Die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen weigerten sich allerdings darüber abzustimmen und verließen den Sitzungssaal.


Der Gesetzentwurf soll als Reaktion auf die schlechten Erzeugerpreise in der Milchwirtschaft die Stützung des Marktes durch "außergewöhnliche Maßnahmen" auf Grundlage einer EU-Verordnung der Europäischen Kommission ermöglichen. Dafür muss unter anderem eine Anpassung der Vorschriften des Agrarmarktstrukturgesetzes auf nationaler Ebene erfolgen, um die dafür notwendigen rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, die unter anderem durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie für den betroffenen "Erzeugnissektor" angeordnet werden können.


Durch die Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes soll es ermöglicht werden, anerkannten Erzeugerorganisationen, deren Vereinigungen und Branchenverbänden, sowie Genossenschaften und anderen Formen von Erzeugerorganisationen die Rohmilchproduktion innerhalb der EU auf freiwilliger Basis für einen Zeitraum von sechs Monaten zu regulieren. Diese Maßnahme soll zur Wiederherstellung des erforderlichen Marktgleichgewichtes beitragen. In der Begründung des Entwurfs heißt es dazu weiter, dass andernfalls keine Mengenverringerungen bei der Milchproduktion für die nächsten Jahre zu erwarten seien.


Die SPD sah in ihrer Stellungnahme deshalb dringenden Handlungsbedarf. Durch die Novellierung könnten nun Vereinbarungen entlang der gesamten Produktionskette getroffen werden, die Mengen zu reduzieren. In einem gemeinsamen Entschließungsantrag forderten die Sozialdemokraten und die Unionsfraktionen zudem die Genossenschaften auf, flexiblere Lösungen zu finden. Dazu hieß es im Antrag, dass das Genossenschaftsrecht bereits jetzt die Möglichkeit einräume, mehr Flexibilität im Bereich der Lieferbeziehungen zu schaffen. Davon werde aber kaum Gebrauch gemacht. Die Koalitionsfraktionen formulierten die Erwartung an die Genossenschaften, "in eigener Verantwortung kurzfristig tragfähige Lösungen zur Verbesserung der Marktstellung ihrer Erzeuger anzugehen". Auch die CDU/CSU sah in der Reduzierung der Milchmenge durch die Milchbranche den einzigen Weg, den Markt in den Griff zu bekommen. Das Gesetz ermögliche es der Branche, dies nun zu klären.


Die Linksfraktion kritisierte hingegen, dass die Auswirkungen des Gesetzes nicht abzuschätzen seien, und forderte, eine öffentliche Anhörung zu den geplanten Beschlüssen durchzuführen. Die Koalition gehe ein erhebliches Risiko ein und es sei nicht abzusehen, dass das Gesetz die Probleme lösen könne. Ursache des Überangebotes sei die Aufhebung der Milchquote im Frühjahr 2015 und eine zu geringe Nachfrage. Stattdessen solle durch gesetzlich verbindliche Siegel der Bedarf der Verbraucher nach regionalen Lebensmitteln gefördert werden, um heimischen Produkten bessere Absatzmöglichkeiten zu bieten.


Auch die Grünen forderten, die Gesetzesänderung in einer Anhörung mit Sachverständigen zu erörtern. Die aus den Beschlüssen unter Umständen folgenden Eingriffe in das Genossenschaftsrecht sah die Fraktion sehr kritisch. Das nach Ansicht der Grünen überstürzte Hauruckverfahren der Koalitionsfraktionen wurde moniert und die rechtliche Bestandskraft der Regelung angezweifelt. Ein Vertreter der Bundesregierung betonte indes, dass die Umsetzung europäischer Rechtsakte auf nationaler Ebene verbindlich sei und die Europäische Kommission die befristete Möglichkeit gegeben habe, die Rohmilchproduktion auf freiwilliger Basis zu kontrollieren.


Die am Ende verweigerte Teilnahme an der Abstimmung durch Grüne und Die Linke wurde von der Linksfraktion damit begründet, dass der kurzfristig vorgelegte siebenseitige Änderungsantrag eine Verletzung der Rechte der Opposition darstelle. Es sei nicht genug Zeit gewesen, den Antrag zu studieren. In einer Antwort seitens der CDU/CSU-Fraktion auf die Entscheidung hieß, dass man Verständnis für die Kritik habe, aber dringender Handlungsbedarf den Beschluss erforderlich mache. Es werde ausschließlich EU-Recht umgesetzt und alle Bundesländer würden das Gesetz umgesetzt sehen wollen.


Ein gemeinsamer Antrag von der Linksfraktion und den Grünen für ein aktives Milchmarkt-Krisenmanagement zur Stabilisierung der Rohstoffpreise für Milch wurde im Anschluss unter Teilnahme der Oppositionsfraktionen mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD nicht zur Annahme im Plenum empfohlen. In dem Antrag wurde die Bundesregierung unter anderem dazu aufgefordert, auf EU-Ebene im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik Milchviehbetriebe zu unterstützen. Betriebe, die ihre Milcherzeugung um bis zu 20 Prozent drosseln, sollten demnach für einen befristeten Zeitraum mit Bonuszahlungen entschädigt werden, um kurzfristig die Angebotsmenge auf dem Markt zu reduzieren. Dafür sollten Betriebe, die ihrer Produktionsmenge um fünf Prozent oder höher erhöhen, für einen befristeten Zeitraum eine Abgabe entrichten.


Auf nationaler Ebene sollte laut dem Antrag der Opposition ein Unterstützungsprogramm für die grünlandgebundene Milchviehhaltung in einer Höhe von 50 Millionen Euro bereitgestellt werden. Davon profitieren sollten kleine und mittlere Milchviehbetriebe, denn die Fördermittel sollten an eine maximale Besatzdichte von zwei Großvieheinheiten pro Hektar Grünland und Sommerweidehaltung gekoppelt werden.

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