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Tierschutzbedenken

Kreis Ahrweiler darf Bauern Rinderexport nicht verbieten

Nach TV-Berichten über Tierschutzverstöße beim Export von Rindern hatten mehrere Bundesländer, u.a. Schleswig-Holstein, Hessen und Bayern vorübergehend einen Exportstopp verhängt.

Lesezeit: 1 Minuten

Der Kreis Ahrweiler darf Landwirte nicht daran hindern, trächtige Rinder in den Iran zu liefern. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Koblenz entschieden. Veterinäre des Kreises hatten sich wegen Tierschutzbedenken geweigert, die Transporte freizugeben, berichtet der SWR.

Die Tierärzte stellten den Landwirten die benötigten Unterlagen für den Export der Rinder nicht aus. Dagegen klagten die Mitglieder der Rinderzuchtgenossenschaft und bekam jetzt recht. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat die Verwaltung des Kreises Ahrweiler verpflichtet, die Tiere der Genossenschaftsbauern zu untersuchen und Atteste auszustellen. Nur mit diesen Unterlagen dürfen die Rinder vom Hof zur Sammelstelle in einem anderen Landkreis gebracht werden.

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Nach Angaben des Kreises sollen die Tierärzte bei der Untersuchung Probleme beim Tierschutz im Iran nicht berücksichtigen. Die Veterinäre des Kreises befürchten unter anderem, dass die trächtigen Rinder im Iran voraussichtlich nicht mit ausreichend Wasser und Futter versorgt werden. Außerdem seien sie Hitze und Kälte auf den tagelangen Transporten ausgesetzt. Bei Recherchen des ARD-Polit-Magazins Report Mainz hat sich bestätigt, dass die Bedenken der Ärzte durchaus berechtigt sein könnten.

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