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topplus Problem: Marke einziehen bei Endmastbullen

Ohrmarken raus, Schlachthof verwirft ganzes Tier

Bei einem Transport hat ein Bulle seine einzige Ohrmarke verloren, was erst vor der Schlachtung auffiel. Der Transporter war da schon gereinigt. Die zweite Ohrmarke hatte der Händler zwar dabei, sie war aber nicht eingezogen. Der Schlachthof gab den Bullen zur Tierkörperbeseitigung. Doch wie kann man einem Endmastbullen die Marke sicher einziehen?

Lesezeit: 3 Minuten

Im aktuellen Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben geht es um einen Rinderhalter, dessen Bulle am Schlachthof ohne Ohrmarken ankam. Er muss sich eine offenbar beim Transport ausgerissen haben, die zweite hatte der Fahrer mitgenommen, der Landwirt hatte sie noch nicht eingezogen.

Der Schlachthof verweigerte jedoch die Schlachtung. Über 10 Tage stand das Tier im Wartebereich, während der Landwirt mit seinem Tierarzt eine Lösung suchte. Der Tierarzt hätte z.B. die Möglichkeit gehabt, innerhalb von zwei Werktagen mit einer Vor-Ort-Kontrolle die Identität des Bullen zu klären. Er kann anhand eines Abgleichs des Tierbestandes und der Rinderpässe mit der HIT-Datenbank überprüfen, welches Tier im Stall fehlt. Im Fall des Landwirts hätte der Tierarzt aber 150 Tiere überprüfen müssen. Der Landwirt hält zwar handschriftlich fest, welche Tiere in welcher Bucht stehen, eine Kontrolle wäre somit relativ leicht gewesen, aber der Arzt ließ die Frist verstreichen.

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Nach zehn Tagen habe er einen Identitätsnachweis durch einen Gentest auf Basis einer Blutprobe des Bullen und einer der Bullenmutter angeboten. Die Mutter war aber bereits tot, der Halbbruder stand aber in der Nähe. Die Kosten eines Gentestes hätten pro Tier 250 Euro plus MwSt. gekostet. Der Landwirt entschied sich aber aufgrund der immensen Kosten und dem hohen Risiko einer unzureichenden Übereinstimmung aufgrund des geringen Verwandtschaftsgrades gegen den Gentest.

Das Resultat: Der Bulle wird verworfen. Fleisch, welches einwandfrei ist, wird „in die Tonne gekloppt“. Der betroffene Landwirt ist fassungslos. Sein Tier besitzt einen fehlerlosen Lebenslauf bei HIT, eine Ohrmarke hat er nachbestellt, allerdings nicht eingezogen. Sein Tier stand elf Monate bei ihm im Stall, hat gefressen und Geld gekostet, und am Ende gibt es keinen Erlös. Rund 1.500 Euro Erlös gehen verloren. Der Viehhändler kam dem Bauern aber entgegen und erstattete ihm einen Teil des finanziellen Schadens.

Es geht allerdings nicht nur ums Geld, sondern auch um 450 kg Fleisch, die nicht verzehrt werden können. Ohne Erfolg hatte der Tierhalter noch versucht, das Fleisch zum Eigenverzehr zu bekommen, stattdessen erhielt er eine Bescheinigung für die Tierkörperbeseitigung und die Rechnung, berichtet Alina Schmidtmann im Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben.

Wie zieht man Bullen nachträglich eine Ohrmarke ein?

Wie kann man einem Endmastbullen eine Ohrmarke auf sichere Weise einziehen?, fragt das Wochenblatt in diesem Zusammenhang. Jedes Jahr passieren Unfälle im Bullenstall und es gibt keine Patentlösung. Nachkennzeichnungspflicht und Personen- sowie Arbeitsschutz stehen im Konflikt. Kaum ein Maststall verfügt über ein Fanggitter und kein Bulle hält freiwillig den Kopf still.

Am besten hilft vorbeugen. Beim Einziehen der Ohrmarken bei Kälbern darauf achten, die Ohrmarken nicht zu dicht am Ohrrand einzusetzen, weil sie dann schneller ausreißen. Scheuerstellen sollten vermieden werden. Die Stalleinrichtung darf den Tieren möglichst keine Möglichkeit bieten, die Ohrmarke herauszuscheuern.

Einige Landwirte haben sich einen Fangstand angeschafft. Aber das ist selten. Fest steht, dass das Einziehen einer Ohrmarke, auch wenn es unter Betäubung des Bullen durch den Tierarzt geschieht, besser und günstiger ist, als wenn das komplette Tier verworfen wird.

Notlösung: Beim Verladen zum Schlachten das Tier fixieren und nachkennzeichnen. Es gilt: Der Landwirt ist verantwortlich für die Kennzeichnung seiner Tiere, nicht der Händler, Transporteur oder Vermarkter.

Den ausführlichen Bericht inkl. Erklärung der Vorgaben lesen Sie jetzt im Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben 15/2019

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