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Tierschutz-Verstöße in Oldenburger Schlachthof

„Zum zweiten Mal innerhalb weniger Wochen erreichen uns Bilder von misshandelten Rindern und offenkundigen Verstößen gegen das Tierschutzrecht. Wie hier mit Tieren umgegangen wird, ist in keinster Weise akzeptabel. Ich bin entsetzt, und es macht mich wütend“, sagte Niedersachsens Agrarministerin Otte-Kinast. Es geht um einen Schlachthof in Oldenburg.

Lesezeit: 3 Minuten

Eine Tierrecht-Organisation hat mit illegal angebrachten Kameras Aufnahmen in einem Schlachthof in der Stadt Oldenburg gemacht und dieses Material am Montag der Staatsanwaltschaft in Oldenburg übergeben.

Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) hatte nach eigenen Angaben zunächst durch eine Presseanfrage von den Vorwürfen erfahren und im Laufe des Tages einen etwa zehnminütigen Ausschnitt der Filmaufnahmen erhalten.

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Erst vor wenigen Wochen hatte das ML Strafanzeige gegen einen Schlachthof im Landkreis Osnabrück gestellt, nachdem ihm ein anderer Tierrechtsverein Verstöße unter anderem gegen das Tierschutzgesetz vorgeworfen hatte. Damals hatte das niedersächsische Agrarministerium Filmmaterial zur Ansicht erhalten und nach dessen Sichtung selbst Strafanzeige erstattet. Das Unternehmen wurde anschließend vom zuständigen Landkreis stillgelegt und ist inzwischen aufgelöst worden.

"Ich bin entsetzt, und es macht mich wütend!"

In Bezug auf die neuen Vorwürfe gegenüber einem Schlachtbetrieb in Oldenburg erklärt Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast: „Zum zweiten Mal innerhalb weniger Wochen erreichen uns Bilder von misshandelten Rindern und offenkundigen Verstößen gegen das Tierschutzrecht. Wie hier mit Tieren umgegangen wird, ist in keinster Weise akzeptabel. Ich bin entsetzt, und es macht mich wütend.“

Die Ministerin macht darauf aufmerksam, dass einige Schlachtunternehmen selbst Kameras in den Bereichen der Anlieferung, der Betäubung und der Tötung eingerichtet haben, um eine tierschutzgerechte Behandlung der Tiere zu gewährleisten und Verstöße selbst nachvollziehen zu können. Barbara Otte-Kinast: „Das halte ich für ausgesprochen sinnvoll. Ich lasse mein Haus daher derzeit juristisch prüfen, welche Möglichkeiten es gibt, verbindlich ein Kamerasystem in den Bereichen der Anlieferung, des Zutriebes, der Betäubung und der Schlachtung der Schlachthöfe anzuordnen.“ Hierbei müsse es sich um eine bundeseinheitliche Regelung handeln, die entsprechend gesetzlich verankert ist.

Folgende Maßnahmen hat das Niedersächsische Ministerium umgehend eingeleitet:

  • Das ML hat am Montag Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft in Oldenburg gestellt

  • Das ML hat angeordnet, dass ein Veterinär des Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) zunächst für mindestens eine Woche während des Schlachtbetriebes die Bereiche des Zutriebs, der Betäubung und der Tötung überwacht. Dies geschieht in Abstimmung und auf Bitten der Stadt Oldenburg im Rahmen der Amtshilfe.

  • Das ML hat angeordnet, dass das LAVES die Zuverlässigkeit des Lebensmittelunternehmers prüfen lässt und als Folge ggf. ein Verfahren zum Entzug / des Ruhens der Zulassung einleitet.

  • Gemeinsam mit den Landkreisen und dem LAVES wird das ML unangemeldete, und risikoorientierte Kontrollen in Schlachtbetrieben planen und durchführen, um die ordnungsgemäße Anwendung des geltenden Rechts zu überprüfen. Ein entsprechender Erlass befindet sich derzeit in der Vorbereitung.

  • Das ML hat nach dem Fall im Schlachthof im Landkreis Osnabrück Kontakt zu den oberen Landesbehörden der anderen Bundesländer aufgenommen mit dem Ziel, künftig länderübergreifende, kriminelle Aktivitäten Einzelner wirkungsvoll zu unterbinden.

  • Ferner werden noch in diesem Jahr seitens ML landesweite Schulungen des amtlichen Kontrollpersonals, insbesondere der amtlichen Tierärztinnen und Tierärzte durchgeführt.

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