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Tiertransporte: BRS will Tierwohl transparent machen

Der Bundesverband Rind und Schwein hat einen Standard für Tiertransporte entwickelt. Unterdessen fordert die Tierschutzorganisation Vier Pfoten weitere Einschränkungen für Tiertransporte.

Lesezeit: 3 Minuten

Den Tierwohlstandard-Transport (TWS-T) hat der Bundesverband Rind und Schwein (BRS) mit der AFC Consulting Group entwickelt. Der Standard soll mit der Erfassung und Sicherung tierwohlrelevanter Daten entlang der gesamten Transportstrecke weitreichende Transparenz für Tierwohl schaffen (mehr dazu hier).

Dazu seien streng wissenschaftlich fundierte Kriterien festgelegt, anhand derer Informationen über den tierschutzgerechten und tierwohlkonformen Transport gesammelt werden. Wie der BRS berichtet, liefert eine hierfür programmierte App fortlaufend Daten vom Ort der Abfertigung über die Versorgungsstellen bis zum Bestimmungsort, die in einer hierfür erstellten Datenbank gesichert werden. Der technische Einsatz der App seien bereits auf ausgewählten Transportrouten praktisch getestet und wie auch die Nutzung der Datenbank geprüft

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BRS-Geschäftsführerin Dr. Nora Hammer erklärt: „Mit der Entwicklung des TWS-T unter Verwendung einer App und einer Datenbank geht der BRS weit über die tierschutzrechtlichen Vorgaben hinaus und stellt eine tierwohlkonforme Versorgung der Zuchtrinder sicher. Der TWS-T bietet unseren Mitgliedern die Möglichkeit, das Tierwohl beim Transport von Zuchtrindern transparent zu machen. Mit der digitalen Erfassung und Sicherung von Daten erzielen wir aktuellere und umfassendere Informationen zum Tierwohl als jede Form von Zertifizierung“.

Die Aufgabe der Politik sollte laut BRS sein, im Sinne der Aufsichtsbehörden und Wirtschaftsbeteiligten den TWS-T für ein bundesweit einheitliches Vorgehen zu nutzen. Denkbare wäre auch, den TWS-T europaweit auszurollen, um Tierwohl im europäischen Wettbewerb kontrollierbar und transparent zu machen. Damit sei für alle Beteiligten eine beschränkungsfreie Teilnahme am wirtschaftlichen Warenverkehr gewährleistet und die Nutzung von sogenannten Schlupflöchern obsolet.

Einen ausführlichen Beitrag zum Thema "Rinderexporte: Wo hakt es noch immer?" aus dem top agrar-Magazin lesen Sie hier.


Vier Pfoten: Verbote von Drittlandexporten möglich

Unterdessen bleibt das Thema Lebendtiertransporte umstritten. Die Tierschutzorganisation Vier Pfoten gab in dieser Woche bekannt, dass Verbote von Drittlandsexporten möglich seien. Ein von der Organisation in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten zeige, das das aus tierschutzrechtlichen Gründen sowohl nach nationalem als auch nach EU-Recht möglich sei. Damit widerspreche das Gutachten der Argumentation des Bundeslandwirtschaftsministeriums, ein Transportverbot sei national nicht durchsetzbar. Bereits im Februar habe der Bundesrat eine Verbotsprüfung von der Bundesregierung gefordert (top agrar berichtete).

Daniela Schneider, Kampagnenverantwortliche für Tiertransporte bei der Tierschutzorganisation, erklärte: „Unser Rechtsgutachten verdeutlicht, dass die Bundesregierung Drittlandexporte lebender Tiere verbieten muss, da die tierschutzrechtlichen Vorgaben nicht einzuhalten sind. Jede weitere Duldung dieses systematischen Rechtsbruchs ist unverantwortlich.“ Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner schiebe die Verantwortung weiterhin auf die Bundesländer. Das zeige der aktuelle Fall der tragenden Rinder aus Bayern, die über Niedersachsen nach Marokko transportiert werden sollen. Schneider: „Um diese Schlupflöcher endlich zu schließen, braucht es dringend ein bundeseinheitliches Verbot. Wenn Frau Klöckner politisch glaubwürdig sein will, muss sie jetzt handeln.“

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