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Abluftfilter künftig bundesweit?

Lesezeit: 2 Minuten

Laut Erlass sind Abluftreinigungs-anlagen in NRW jetzt Pflicht. Welche Betriebe müssen einen Filter einbauen?


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Spandau: Wer einen neuen Stall mit mehr als 2 000 Mast-, 750 Sauenplätzen inkl. Ferkelaufzucht oder 6 000 Ferkelaufzuchtplätzen (Spalte 1 der 4. BImSchV) bauen will, muss jetzt generell einen Abluftfilter installieren.


Schweinehalter, die erweitern wollen und dadurch die Grenzwerte der Spalte 1 überschreiten, müssen zumindest die Abluft im neuen Stall filtern. Das heißt: Wer z. B. über 1 900 Mastplätze verfügt und um 300 Plätze erweitert, muss diese „abfiltern“.


Müssen Altställe nachgerüstet werden?


Spandau: Die Nachrüstung eines Altstalles ist nur erforderlich, wenn dieser für sich allein genommen die Werte der Spalte 1 überschreitet und jetzt schon zentral gelüftet wird.


Vorsicht ist bei einer Betriebserweiterung geboten. Die Behörden dürfen prü­fen, ob anstatt eines neuen, allein stehen­den Gebäudes auch die Erweiterung eines Bestandsgebäudes zumutbar ist. Sagt die Behörde ja, weigert sich der Landwirt aber, kann die Behörde trotzdem die Fil­- ter?Nachrüstung des Altstalles verlangen!


Was muss der Filter leisten?


Spandau: Der Filter muss mindestens 70 % des Staubs und 70 % des Ammoniaks herausfiltern sowie die Geruchsbelastung auf unter 300 Geruchseinheiten je m3 Abluft (kein Rohgasgeruch im Reingas) senken können. Aufgrund dieser Vorgaben sind Biofilter, da mit ihnen keine NH3-Reduzierung möglich ist, ausgeschlossen. Die Wirksamkeit des Filters muss durch regelmäßige Messungen belegt werden und dies ist in einem Betriebstagebuch zu dokumentieren.


Bioaerosole werden beim Genehmigungsverfahren künftig berücksichtigt. Welche Auswirkungen hat das?


Spandau: Bei Neu- oder Änderungs-genehmigungen im Rahmen des BImSchG, Spalte 1 und 2 (ab 1 500 Mast-, 560 Sauenplätzen inkl. Ferkelaufzucht oder 4 500 Ferkelaufzuchtplätzen), können die Genehmigungsbehörden ein Gutachten zur Keimbelastung fordern, wenn z. B. der Abstand zur nächsten Wohnbebauung weniger als 350 m beträgt oder weitere Bioaerosol-emittierende Anlagen (Schweine- bzw. Geflügelställe) im Umkreis von 1 km liegen. Nur beim Einbau einer Abluftreinigung soll auf entsprechende Gutachten verzichtet werden.


Wird der NRW-Erlass Signalwirkung für andere Bundesländer haben?


Spandau: Angesichts der starken Verbreitung von Filtern in Niedersachsen und dem jüngsten Regierungswechsel in Hannover gehe ich davon aus, dass dort in Kürze nachgezogen wird. Auch bundesweit sehe ich schwarz. Denn NRW-Minister Remmel hat Bundesumweltminister Altmaier bereits aufgefordert, Filter deutschlandweit zum „Stand der Technik“ zu erklären.


Peter Spandau, Referatsleiter Bauen und Technik, LWK Nordrhein-Westfalen

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