Die Hängepartie beim Thema Ferkelkastration geht weiter. Nachdem sich der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD Anfang Oktober für eine Fristverlängerung um zwei Jahre ausgesprochen hatte, herrschte bis Redaktionsschluss (16.10.18) noch immer Uneinigkeit über den genauen Wortlaut des Entschließungsantrags inklusive der darin enthaltenen Nebenvereinbarungen. Die offenen Fragen sollen nun bis zum 6. November endgültig geklärt werden.
Gelingt dies, kann der Antrag frühestens am 8. November im Bundestag zur ersten Lesung kommen. Die zweite und dritte Lesung würden dann Ende November folgen. Damit die Fristverlängerung pünktlich zum 1. Januar 2019 in Kraft treten kann, muss sich der Bundesrat in seiner letzten Sitzung in diesem Jahr am 14. Dezember mit dem Thema beschäftigen.
Hinweis:
Bitte aktivieren Sie Javascipt in Ihrem Browser, um diese Seite optimal nutzen zu können
Zum Lesen dieses Artikels benötigen Sie ein top agrar Abonnement
Die Hängepartie beim Thema Ferkelkastration geht weiter. Nachdem sich der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD Anfang Oktober für eine Fristverlängerung um zwei Jahre ausgesprochen hatte, herrschte bis Redaktionsschluss (16.10.18) noch immer Uneinigkeit über den genauen Wortlaut des Entschließungsantrags inklusive der darin enthaltenen Nebenvereinbarungen. Die offenen Fragen sollen nun bis zum 6. November endgültig geklärt werden.
Gelingt dies, kann der Antrag frühestens am 8. November im Bundestag zur ersten Lesung kommen. Die zweite und dritte Lesung würden dann Ende November folgen. Damit die Fristverlängerung pünktlich zum 1. Januar 2019 in Kraft treten kann, muss sich der Bundesrat in seiner letzten Sitzung in diesem Jahr am 14. Dezember mit dem Thema beschäftigen.