Ab 1. April 2015 soll es für Schweinefleisch aus den EU-Ländern eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung geben. Was das für Ferkel bedeutet, die in einem anderen Land gemästet werden, hat die EU-Kommission in einem Leitlinien-Entwurf näher definiert. Danach könnten ausländische Ferkelgruppen, die mit einem Durchschnittsgewicht von unter 30 kg in deutsche Mastställe eingestallt werden, unter einer deutschen Herkunftsangabe vermarktet werden.
Laut Dr. Frank Greshake von der Landwirtschaftskammer NRW wären damit quasi alle Ferkelbezüge aus den Niederlanden „eingedeutscht“. Lediglich aus Dänemark kommen derzeit noch schwerere Ferkelgruppen. Problematisch ist aus Sicht des Beraters jedoch die Vieheinheiten-Grenze. Weil viele Mäster ihre Vieh-einheiten „ausgereizt“ haben, fordern sie Ferkelgewichte über 30 kg. Dem Entwurf der EU-Kommission müssen die Mitgliedsstaaten noch zustimmen.