In Zukunft dürfen Landwirte männliche Schweine vor der Kastration selbst in Narkose legen. Das hat das Bundeskabinett Anfang Mai beschlossen und dafür die sogenannte Ferkelbetäubungssachkunde-Verordnung (FerBetSachkV) verabschiedet. Der Entwurf muss allerdings noch den Bundesrat passieren.
Weil das Narkotisieren durch den Landwirt insbesondere von Tierärzten kritisch gesehen wird, hat das Kabinett eine Vielzahl von Vorgaben gemacht:
Als Narkosemittel darf ausschließlich das Norkosegas Isofluran eingesetzt werden.
Der Anwender muss mindestens 18 Jahre alt sein.
Auszubildende dürfen den Sachkundenachweis bereits vor dem 18. Geburtstag erlangen, die Erlaubnis wird aber erst danach erteilt.
Anwender müssen den Abschluss eines Ausbildungsberufes oder Studienganges nachweisen, in dem der Umgang mit Ferkeln gelehrt wird.
Wer keinen entsprechenden Berufsnachweis hat, muss eine mindestens zweijährige Tätigkeit in einem Betrieb mit Ferkel-erzeugung nachweisen.
Jeder Anwender muss mindestens sechs Stunden an einem Sachkundelehrgang teilnehmen. In diesem Lehrgang werden die theoretischen und praktischen Grundlagen der Betäubung vermittelt. Das erlernte Wissen muss in einer Prüfung nachgewiesen werden.
Nach spätestens drei Jahren muss die Narkose-Schulung wiederholt werden, danach im 5-Jahres-Turnus.
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In Zukunft dürfen Landwirte männliche Schweine vor der Kastration selbst in Narkose legen. Das hat das Bundeskabinett Anfang Mai beschlossen und dafür die sogenannte Ferkelbetäubungssachkunde-Verordnung (FerBetSachkV) verabschiedet. Der Entwurf muss allerdings noch den Bundesrat passieren.
Weil das Narkotisieren durch den Landwirt insbesondere von Tierärzten kritisch gesehen wird, hat das Kabinett eine Vielzahl von Vorgaben gemacht:
Als Narkosemittel darf ausschließlich das Norkosegas Isofluran eingesetzt werden.
Der Anwender muss mindestens 18 Jahre alt sein.
Auszubildende dürfen den Sachkundenachweis bereits vor dem 18. Geburtstag erlangen, die Erlaubnis wird aber erst danach erteilt.
Anwender müssen den Abschluss eines Ausbildungsberufes oder Studienganges nachweisen, in dem der Umgang mit Ferkeln gelehrt wird.
Wer keinen entsprechenden Berufsnachweis hat, muss eine mindestens zweijährige Tätigkeit in einem Betrieb mit Ferkel-erzeugung nachweisen.
Jeder Anwender muss mindestens sechs Stunden an einem Sachkundelehrgang teilnehmen. In diesem Lehrgang werden die theoretischen und praktischen Grundlagen der Betäubung vermittelt. Das erlernte Wissen muss in einer Prüfung nachgewiesen werden.
Nach spätestens drei Jahren muss die Narkose-Schulung wiederholt werden, danach im 5-Jahres-Turnus.