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Kadaver sicher lagern

Lesezeit: 3 Minuten

Ein neuer Leitfaden des Schweinegesundheitsdienstes Niedersachsen erläutert, wie Sie Kadaver hygienisch und vorschriftsmäßig bis zum Abholen lagern. Dr. Konstanze Ruppert stellt die wichtigsten Tipps vor.


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Biosicherheit ist das A und O, wenn es darum geht, den eigenen Schweinebestand vor Krankheits- und Seuchenerregern bestmöglich zu schützen. Dazu gehört auch die Lagerung und Übergabe von Falltieren an den Verarbeitungsbetrieb für tierische Nebenprodukte (VTN). Denn das VTN-Fahrzeug transportiert eine hoch ansteckende Fracht! Deshalb muss das Infektionsrisiko durch die richtige Standortwahl für das Kadaverlager, bauliche Voraussetzungen und Hygienemaßnahmen auf ein Minimum beschränkt werden! Hinzu kommt, dass Mängel bei der Biosicherheit – und hier insbesondere beim Umgang mit Falltieren – extrem teuer werden können. Denn im Falle eines Seuchenausbruchs reagieren die Tierseuchenkassen mitunter mit erheblichen Kürzungen bei den Entschädigungszahlungen.


Kontakt:


henning.lehnert@topagrar.com


1. Unverzüglich melden: Der Tierhalter ist verpflichtet (Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz), den Anfall toter Tiere unverzüglich dem Verarbeitungsbetrieb für tierische Nebenprodukte zu melden, damit die Falltiere zeitnah abgeholt werden können. Diese Pflicht besteht nicht, wenn die Falltiere vertraglich vereinbart regelmäßig abgeholt werden.


3. Ein Lager pro Betrieb: Jeder Schweine haltende Betrieb muss über ein eigenes Kadaverlager verfügen. Bei mehreren Betrieben (VVVO-Nummern) auf einer Hofstelle kann das Veterinäramt ein gemeinsames Lager anerkennen. Falltiere dürfen vom Landwirt aber nicht über öffentliche Straßen transportiert werden!


4. Geeignete Container: Ideal sind Edelstahl-Container. Sie lassen sich verschließen, sind auslaufsicher und gut zu reinigen. Wichtig ist, dass der Behälter mit der Übernahmevorrichtung des VTN-Fahrzeugs kompatibel und ausreichend groß ist. Bei Ferkelerzeugern muss er tote Sauen aufnehmen können. Und im Mastbetrieb muss die Kapazität für alle im Normalfall anfallenden Tierkadaver ausreichen.


7. Tonne für tote Ferkel: Für tote Saugferkel und Nachgeburten kann eine Kunststofftonne ausreichend sein. Entscheidend ist aber auch hier, dass die Tonnenform zum Entleerungs-​system des Abholers (VTN) passt. Vor einer Neuinvestition sollten Sie deshalb mit Ihrem zuständigen Verarbeiter für tierische Nebenprodukte Kontakt aufnehmen.


8. Rechtliche Vorgaben: Drei Gesetze bzw. Verordnungen regeln den Umgang mit Falltieren: Das Tiergesundheitsgesetz, die Schweinehaltungs-Hygieneverordnung und das Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz. Insbesondere die SchHaltHygV enthält detaillierte bauliche und hygienische Vorgaben für das Kadaverlager. Die wichtigsten Punkte sind im Leitfaden des niedersäch-​sischen Schweinegesundheitsdiens-tes (s. unten) zusammengefasst.


5. Fester Untergrund: Die Übergabestelle muss aus einer befestigten, geschlossenen Fläche bestehen. Sie kann betoniert, gepflastert oder asphaltiert sein. Werden alte Spalten verwendet, müssen die Schlitze unbedingt mit Beton ausgegossen sein! Wichtig ist, dass die Fläche groß genug ist, damit die Umgebung nicht verunreinigt wird. Die Veterinärämter haben sich darauf geeinigt, dass die Fläche viermal so groß wie die Grundfläche des Con-tainers sein sollte.


6. Kühlmöglichkeit ideal: Am besten werden die Kadaver gekühlt gelagert. Isolierte und elektrisch gekühlte Hütten für die Kadavercon-​tainer haben sich dafür bewährt. Im Idealfall steht die Kühlhütte auf der Grenze des Betriebsgeländes. Der Container kann dann von der „weißen“ Betriebsseite befüllt und von der „schwarzen“, öffentlich zugänglichen Seite entleert werden. Bei diesem Schleusenprinzip gibt es keine kreuzenden Wege.

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