Fleischliebhaber ärgern sich schon lange über vegane Schnitzel oder Veggie-Burger. Die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission hat daher Leitsätze für vegane und vegetarische Lebensmittel formuliert. Demnach ist folgendes künftig nicht mehr erlaubt:
Bezeichnungen in Anlehnung an spezielle gewachsene Fleischteilstücke, z.B. Steak.
Bezeichnungen für spezifische Wurstwaren wie Lyoner, Salami und Leberwurst. Weiterhin erlaubt bleiben jedoch:
Bezeichnungen in Anlehnung an geschnittene Fleischstücke, z.B. Schnitzel, und an Lebensmittel aus zerkleinertem Fleisch.
Bezeichnungen für Kategorien von Wurstwaren, z.B. Streich- oder Bratwurst.
Hinweis:
Bitte aktivieren Sie Javascipt in Ihrem Browser, um diese Seite optimal nutzen zu können
Zum Lesen dieses Artikels benötigen Sie ein top agrar Abonnement
Fleischliebhaber ärgern sich schon lange über vegane Schnitzel oder Veggie-Burger. Die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission hat daher Leitsätze für vegane und vegetarische Lebensmittel formuliert. Demnach ist folgendes künftig nicht mehr erlaubt:
Bezeichnungen in Anlehnung an spezielle gewachsene Fleischteilstücke, z.B. Steak.
Bezeichnungen für spezifische Wurstwaren wie Lyoner, Salami und Leberwurst. Weiterhin erlaubt bleiben jedoch:
Bezeichnungen in Anlehnung an geschnittene Fleischstücke, z.B. Schnitzel, und an Lebensmittel aus zerkleinertem Fleisch.
Bezeichnungen für Kategorien von Wurstwaren, z.B. Streich- oder Bratwurst.