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Nährstoffreduziert füttern: Künftig ein Muss

Lesezeit: 7 Minuten

Die Landwirtschaft muss ihre Emissionen senken. Im Fokus stehen vor allem die N- und P-Überschüsse. Mit welchen Fütterungsstrategien man die Ausscheidungen reduzieren kann, erklärt Dr. Stephan Schneider von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft.


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Das Bundeskabinett hat Mitte November letzten Jahres den „Klimaschutzplan 2050“ beschlossen. Danach plant Deutschland, den Ausstoß von klimaschädlichen Emissionen zu senken. Eine bedeutende Emissionsquelle ist die Landwirtschaft. Sie ist dazu aufgefordert, ihre Bemühungen im Bereich Reduzierung der Treibhausgas-emissionen, Luftreinhaltung, Schutz des Naturhaushaltes, Bodenschutz und Verbesserung der Wasserqualität weiter zu verstärken.


29% weniger Ammoniak:

Übersicht 1 zeigt die Vielzahl der Gesetze und Verordnungen, die den Bereich Landwirtschaft direkt betreffen. Auf europäischer Ebene legt die NEC-Richtlinie Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe fest. Dazu zählt unter anderem Ammoniak (NH3). Deutschland hat sich verpflichtet, seinen NH3-Ausstoß bis zum Jahr 2030 um 29% gegenüber dem Basisjahr 2005 zu reduzieren. Da der Anteil der Landwirtschaft am NH3-Ausstoß bei rund 95% liegt, ist klar, dass die Landwirtschaft fast die komplette Reduktion allein „schultern“ muss.


Auf nationaler Ebene spielt die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) eine Rolle. Sie konkretisiert die Anforderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zur anlagenbezogenen Luftreinhaltung (siehe top agrar-Ausgabe 3/2017, Seite S20). Wird die Novelle der TA Luft wie geplant Mitte 2017 verabschiedet, müssen beim Betrieb genehmigungsbedürftiger Anlagen die Emissionen aus der Tierhaltung deutlich reduziert werden. Das wirkt sich auf den Stallbau, den Betrieb des Stalles und erstmalig auch auf die Fütterung aus. Denn in der TA Luft werden künftig Ammoniak-Reduzie-rungen an bestimmte Fütterungsstrategien geknüpft. Diese müssen eingehalten werden, wenn gewisse Emissionsminderungen angesetzt werden sollen.


Die neue Düngeverordnung, in der die Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie umgesetzt werden, setzt die Tierhalter noch einmal zusätzlich unter Druck. Die Düngeverordnung hat das Ziel, Gewässer vor der Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen zu schützen. Künftig muss zum Beispiel die Düngung mit organischen und organisch-mineralischen Düngemitteln stärker an den Bedarf der jeweiligen Kultur ausgerichtet werden. Geplant sind darüber hinaus auch noch folgende Vorgaben:


  • Ausweitung der 170-kg-N-Obergrenze pro Hektar auf Gärrückstände pflanzlicher Herkunft, Klärschlämme und Komposte.
  • Reduzierung der anrechenbaren Stall- und Lagerverluste von 30 auf 20%.
  • Absenken der N-Überschüsse im dreijährigen Mittel von 60 auf 50 kg N pro ha ab dem Jahr 2018.
  • Verminderung der Phosphatüberschüsse im sechsjährigen Mittel von 20 auf 10 kg P2O5 für die Jahre ab 2018 und bei später begonnenen Düngejahren um die Hälfte.
  • Einordnung der Betriebe nach Füt-terungsstrategien: „Standard“, „N-/P-reduziert“ und „stark N-/P-reduziert“.
  • Einführung einer betrieblichen Stoffstrombilanz ab 2018 für größere Betriebe und ab 2023 für fast alle Betriebe.


Weniger Nährstoffe ins Futter:

Die zahlreichen Beispiele zeigen, das auf die Landwirtschaft enorme Herausforderungen zukommen werden. Die Frage ist nun, wie die Schweinehalter reagieren können.


Große Bedeutung wird die nährstoffreduzierte Fütterung erlangen, da diese Futterstrategie die Höhe der tierischen Ausscheidungen direkt beeinflusst. Die nährstoffreduzierte Fütterung bietet gleich mehrere Vorteile: Die Futterkosten sinken, wenn mehr „auf den Punkt“ gefüttert wird. Die bedarfsgerechte Versorgung der Schweine verbessert die Tiergesundheit, da der Stoffwechsel weniger stark belastet wird. Das wiederum kommt dem Tierwohl zugute. Und schließlich verbessert sich die Stallluft und die Nährstoffausscheidungen sinken.


Wer in Zukunft nährstoffreduziert füttern möchte, muss ein paar wichtige Punkte beachten:


  • Für die bedarfsgerechte Fütterung ist eine Futteruntersuchung im Labor zwingend nötig. Denn ohne genaue Kenntnisse der Inhaltsstoffe aller Komponenten ist keine exakte Rations-berechnung möglich.
  • Die Rationen müssen insbesondere auf praecaecal verdauliche Aminosäuren und verdaulichen Phosphor hin optimiert werden. Der optimale Einsatz kristalliner Aminosäuren z.B. kann zu einer bedarfsgerechteren Versorgung der Tiere mit Aminosäuren beitragen. Diese werden entweder fermentativ oder chemisch hergestellt. In beiden Fällen kann der Anteil der Eiweißfuttermittel in den Rationen reduziert und der Rohproteingehalt gesenkt werden. Wichtig ist bei solch einer Optimierung allerdings, dass immer das Konzept des idealen Proteins im Auge behalten wird. Es muss immer ein bestimmtes Verhältnis der essenziellen Aminosäuren zu-einander eingehalten werden.
  • Der Einsatz von mikrobiell hergestellter Phytase ist in jedem Fall notwendig. Denn nur so kann das Schwein den phytatgebundenen Phosphor in den eingesetzten Futtermitteln besser verdauen. Dadurch wiederum kann der Phosphorgehalt in den Rationen – und damit auch in den Ausscheidungen – abgesenkt werden. Wird der Phosphorgehalt reduziert, muss unbedingt auch der Kalziumgehalt abgesenkt werden. Geschieht dies nicht, kann es zu einer Bindung von Phosphor im Darm und damit einem Phosphormangel kommen, obwohl eigentlich genügend verdau-licher Phosphor vorhanden wäre.
  • Durch die Erhöhung der Anzahl der Futterphasen können große Einsparpotenziale genutzt werden. Das gilt besonders im Endmastbereich, wenn große Futtermengen verbraucht werden.
  • Die Futterverluste im Stall müssen reduziert werden. Denn ein hoher Futteraufwand je kg Zuwachs erhöht den Nährstoffanfall im Betrieb insgesamt.


Ferkel: P begrenzender Faktor.

Wie sich nährstoffreduzierte Fütterungsstrategien auf die Ausscheidungen und damit den Flächenbedarf in der Schweinehaltung auswirken, zeigen die beiden folgenden Berechnungen. Die Werte basieren auf den derzeit diskutierten Zahlen der Düngeverordnung, die in die Novellierung eingebracht wurden.


Übersicht 2 auf Seite S10 beschreibt die Veränderungen hinsichtlich des Flächenbedarfs für einen Betrieb mit 100 Sauen und Ferkelaufzucht bis 28 kg. Unterstellt sind durchschnittliche Leistungen von 25 abgesetzten Ferkeln.


Füttert der Ferkelerzeuger weiterhin nach der Strategie „Standard“, benötigt er für die zur Einhaltung der 170-kg-N-Grenze künftig statt 16,92 ha knapp 20 ha. Das liegt u.a. daran, dass er in Zukunft deutlich weniger gasförmige N-Verluste im betrieblichen Nährstoffvergleich ansetzen kann.


Ab Januar 2018 steigt der Flächenbedarf sogar noch weiter an, weil dann die tolerierten N-Überschüsse von 60 auf 50 kg N pro ha (im dreijährigen Mittel) sinken. Zu berücksichtigen ist dann auch, dass sich durch die Einführung der sich noch in der Diskussion befindlichen betrieblichen Stoffstrombilanz weitere Änderungen hinsichtlich des Flächenbedarfs ergeben können.


Auch beim Phosphor ergibt sich aufgrund der Halbierung des tolerierten P2O5-Überschusses je ha ein erhöhter Flächenbedarf. Laut Entwurf benötigt der Betrieb zur Einhaltung der Obergrenzen beim betrieblichen Nährstoffvergleich in diesem Beispiel gut 13% mehr Fläche.


Den Flächenbedarf senken kann der Sauenhalter nur, wenn er in Zukunft auf die N-/P-reduzierte bzw. stark N-/P-reduzierte Fütterungsstrategie setzt. Für die Verwertung des Stickstoffs sinkt der Flächenbedarf bei stark N-/P-reduzierter Fütterung auf 16,47 ha, für den Phosphor benötigt er 19,78 ha. Somit bleibt der Phosphor in der Ferkelerzeugung weiterhin der begrenzende Faktor.


Mast: Auch N problematisch.

In der Schweinemast sieht die Situation in Zukunft etwas anders aus als bisher. Statt Phosphor kann zukünftig auch Stickstoff hinsichtlich des Flächenbedarfs limitierend wirken. Das gilt vor allem bei hohen Getreideerträgen mit hohen P2O5-Entzügen.


Wie in Übersicht 3 dargestellt, liegt der Flächenbedarf für 1000 Mastplätze bei N-/P-reduzierter Fütterung für die Stickstoffverwertung in Zukunft bei 55,06 ha anstatt wie bislang bei 48,18 ha. Für die Verwertung des Phosphors wird der Landwirt demnächst 57,89 statt 51 ha benötigen. Bei stark N-/P-reduzierter Fütterung sieht die Situation ähnlich aus. Auch hier „treibt“ der Stickstoff den Flächenbedarf in die Höhe.


In der Mast bestehen wegen der Einführung der betrieblichen Stoffstrombilanz ebenfalls noch Unsicherheiten bezüglich des Flächenbedarfs. Veredler müssen nach der Verabschiedung der Düngeverordnung ihr einzelbetriebliches Nährstoffmanagement nochmals überprüfen und gegebenenfalls an die neuen Vorgaben anpassen!-ar-

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