Die Menge der an Nutztiere verabreichten Antibiotika ist von 2011 bis 2014 um 27,5 % zurückgegangen. Das zeigen Auswertungen des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) deutlich. Allerdings erhöhte sich im gleichen Zeitraum der Einsatz der sogenannten „kritischen Antibiotika“ (Reserve-Antibiotika) erheblich. Dabei handelt es sich um Wirkstoffgruppen, die für die Humanmedizin extrem wichtig sind wie die Fluorchinolone und Cephalosporine der 3. bzw. 4. Generation.
Um hier gegenzusteuern, hat die Qualität und Sicherheit GmbH (QS) jetzt einen zusätzlichen Therapieindex für kritische Antibiotika eingeführt. Landwirte, die die genannten Wirkstoffgruppen vermehrt einsetzen, erhalten dazu künftig alle drei Monate eine gesonderte Information im Antibiotika-Infobrief.
Auch der Gesetzgeber reagiert. Das Bundeslandwirtschaftministerium (BMEL) hat kürzlich ein Eckpunktepapier zur Änderung der Tierärztlichen Hausapotheken-Verordnung (TÄHAV) vorgelegt. Darin wird die Umwidmungsmöglichkeit für kritische Antibiotika zur Behandlung von Nutztieren erheblich erschwert. Auf wenig Verständnis stößt bei Tierärzten allerdings die Tatsache, dass das BMEL auch Makrolide zu den kritischen Antibiotika zählt.