„Nullmeldungen“ müssen beim QS-Antibiotikamonitoring ab sofort nicht mehr quartalsweise erfolgen, sondern nur noch halbjährlich. Eine Nullmeldung ist dann nötig, wenn im jeweiligen Betrachtungszeitraum keine Antibiotika im Bestand eingesetzt wurden. Ebenso wie die Behandlungsbelege müssen diese Nullmeldungen rechtzeitig in die QS-Antibiotikadatenbank eingepflegt werden, um die Therapieindices berechnen zu können.
Die Verdoppelung des Zeitraums für Nullmeldungen soll den Arbeitsaufwand für die Systempartner reduzieren. Die neuen Stichtage für Nullmeldungen sind somit der 1. Juli für die Behandlungen im 1. und 2. Quartal sowie der 1. Januar für die antibiotischen Behandlungen im 3. und 4. Quartal des Kalenderjahres.
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„Nullmeldungen“ müssen beim QS-Antibiotikamonitoring ab sofort nicht mehr quartalsweise erfolgen, sondern nur noch halbjährlich. Eine Nullmeldung ist dann nötig, wenn im jeweiligen Betrachtungszeitraum keine Antibiotika im Bestand eingesetzt wurden. Ebenso wie die Behandlungsbelege müssen diese Nullmeldungen rechtzeitig in die QS-Antibiotikadatenbank eingepflegt werden, um die Therapieindices berechnen zu können.
Die Verdoppelung des Zeitraums für Nullmeldungen soll den Arbeitsaufwand für die Systempartner reduzieren. Die neuen Stichtage für Nullmeldungen sind somit der 1. Juli für die Behandlungen im 1. und 2. Quartal sowie der 1. Januar für die antibiotischen Behandlungen im 3. und 4. Quartal des Kalenderjahres.