Die Impfung gegen Ebergeruch wirkt gut. Ob das Verfahren aber auch finanziell überzeugt, hat die Landwirtschaftskammer NRW auf Haus Düsse untersucht.
Ab 2019 ist es verboten, Ferkel ohne Betäubung zu kastrieren. Alternativ zur Kastration unter Narkose und zur Jungebermast bietet das Pharmaunternehmen Zoetis (früher Pfizer) die Improvac-Impfung gegen Ebergeruch an. Die Tiere müssen zweimal vakziniert werden. Die erste Impfung erfolgt in der Regel beim Einstallen in die Mast, die zweite vier bis sechs Wochen vor dem Schlachten.
Ad libitum oder rationiert?
Um zu prüfen, ob sich die Impfung gegen Ebergeruch rechnet und wie die geimpften Tiere gefüttert werden sollten, hat die Landwirtschaftskammer NRW im Versuchs- und Bildungszentrum Haus Düsse einen Fütterungsversuch mit 190 männlichen Schweinen im Gewichtsabschnitt von ca. 25 bis etwa 120 kg LG durchgeführt. Die Tiere wurden einzeln auf Teilspalten gehalten und am Automaten gefüttert. Die Läufer stammten aus Anpaarungen von Topigs 20-Sauen mit Piétrain-Ebern.Eine ad libitum und nach Kammer- bzw. DLG-Empfehlungen gefütterte Ebergruppe trat gegen vier Improvac-Versuchsgruppen an. Die erste Testgruppe wurde unter gleichen Bedingungen wie die intakten Eber gehalten, aber zweimal mit Improvac geimpft, einmal zum Aufstallen und einmal vier Wochen vorm Schlachten.
Bei den anderen drei Versuchsgruppen wurde in der Endmast die Proteinversorgung reduziert, die Futtergabe rationiert oder der Termin der zweiten Impfung um zwei Wochen vorgezogen (siehe Übersicht).
Während der Testphase wurden die Futteraufnahme, die täglichen Zunahmen, die Futterverwertung, die Fleischfläche des Kotelettmuskels, die per AutoFOM erfassten Handelswertmerkmale sowie die Indexpunkte und der Schlachterlös ermittelt und mit der Referenz verglichen. Im Nackenfett erfolgte zudem die Analyse der Geruchsstoffe Androstenon, Skatol und Indol.
Die Ergebnisse im Überblick:
- Die Impfung gegen Ebergeruch führt zu einer Verminderung der Leitsubstanzen für den Ebergeruch um bis zu 90 %.
- Nach der zweiten Impfung weisen die geimpften Eber in der Endmast höhere Zunahmen und eine bessere Futterverwertung auf als unkastrierte Jungeber.
- Über die gesamte Aufzucht wachsen die Impftiere tendenziell besser.
- Die zweite Improvac-Impfung sollte nicht früher als vier Wochen vor dem Schlachten erfolgen.
- Die Schlachtkörperbewertung der intakten Eber ist in allen Teilstücken nach AutoFOM und Indexpunkten je kg SG besser als die der Impftiere –unabhängig vom Abrechnungssystem.
- Die Vorteile der Impftiere in der Zuwachsleistung können die Nachteile in der Bewertung des Schlachtkörpers nicht ausgleichen. Unter dem Strich erlösen die Improvac-geimpften Tiere bei derzeitigen Preisen einen 7 bis 15 € geringeren Überschuss über die Futterkosten als Jungeber – inklusive Impfstoffkosten. Dr. Friedhelm Adam