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topplus Aus dem Heft

Sauenhalter in höchster Not

Lesezeit: 1 Minuten

Der Referentenentwurf des BMEL zur Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung hat es in sich. Wenn die Pläne so durchgehen, könnte die deutsche Ferkelerzeugung bald Geschichte sein.


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Ende Mai hat das Bundeslandwirtschaftsministerium endlich den Änderungsentwurf zur Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vorgelegt. Die Kernpunkte des Papiers:


  • Im Deckzentrum sollen Sauen künftig nur noch acht Tage fixiert werden dürfen. Die Kastenstände müssen mindestens 2,20 m lang sein. Zudem sind drei Breiten von 65, 75 und 85 cm vorgesehen. Der Perforationsgrad im Liegebereich darf maximal 7% betragen.
  • Im Abferkelstall soll die Fixierungsdauer rund um die Geburt künftig bei maximal fünf Tagen liegen. Die für die Sau uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche soll 5 m2 betragen.
  • Es ist eine Übergangsfrist von zwölf Jahren vorgesehen. Bis dahin muss der Landwirt ein Umbaukonzept bzw. einen Bauantrag vorgelegt haben. Nach weiteren drei Jahren muss der Umbau abgeschlossen sein.


top agrar hat Experten gefragt, wie sie die Vorlage des BMEL einschätzen und welche Folgen das für die Sauenhaltung in Deutschland haben könnte.


marcus.arden@topagrar.com

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