In NRW, Sachsen und Baden-Württemberg greift ab dem 1. Juli 2019 der Nationale Aktionsplan Kupierverzicht. Schweinehalter müssen bis zu diesem Stichtag eine Tierhaltererklärung bei der zuständigen Veterinärbehörde einreichen und mitteilen, ob sie weiterhin kupierte Schweine halten (Option 1) oder in den Kupierverzicht (Option 2) einsteigen wollen.
Wer Option 1 wählt, muss für jede Produktionsstufe separat erklären, dass in den letzten zwölf Monaten bei über 2% der Tiere Schwanz-/Ohrverletzungen aufgetreten sind. Werden kupierte Schweine aus Fremdbetrieben zugekauft, muss von diesen Betrieben ebenfalls eine gültige Tierhaltererklärung vorliegen. Vorgeschrieben ist eine Risikoanalyse, möglichst zusammen mit dem Berater und dem Tierarzt. Zudem müssen die Verletzungen bei den kupierten Schweinen erfasst werden. Danach sind Optimierungsmaßnahmen zu erarbeiten.
Wer Option 2 wählt, muss zu jeder Zeit einen Teil seiner Schweine mit intaktem Ringelschwanz halten. In der Mast müssen zu jedem Zeitpunkt 1% der Tierplätze mit unkupierten Tieren belegt sein. Verletzungen müssen ebenfalls erfasst werden, Optimierungsmaßnahmen sind dann Pflicht.
Hilfreich ist es, wenn Tierhalter bereits jetzt analysieren, wie viel Prozent der Tiere Verletzungen an Schwanz und Ohren haben. Zudem muss die Tierhaltererklärung nach zwölf Monaten erneuert werden!
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In NRW, Sachsen und Baden-Württemberg greift ab dem 1. Juli 2019 der Nationale Aktionsplan Kupierverzicht. Schweinehalter müssen bis zu diesem Stichtag eine Tierhaltererklärung bei der zuständigen Veterinärbehörde einreichen und mitteilen, ob sie weiterhin kupierte Schweine halten (Option 1) oder in den Kupierverzicht (Option 2) einsteigen wollen.
Wer Option 1 wählt, muss für jede Produktionsstufe separat erklären, dass in den letzten zwölf Monaten bei über 2% der Tiere Schwanz-/Ohrverletzungen aufgetreten sind. Werden kupierte Schweine aus Fremdbetrieben zugekauft, muss von diesen Betrieben ebenfalls eine gültige Tierhaltererklärung vorliegen. Vorgeschrieben ist eine Risikoanalyse, möglichst zusammen mit dem Berater und dem Tierarzt. Zudem müssen die Verletzungen bei den kupierten Schweinen erfasst werden. Danach sind Optimierungsmaßnahmen zu erarbeiten.
Wer Option 2 wählt, muss zu jeder Zeit einen Teil seiner Schweine mit intaktem Ringelschwanz halten. In der Mast müssen zu jedem Zeitpunkt 1% der Tierplätze mit unkupierten Tieren belegt sein. Verletzungen müssen ebenfalls erfasst werden, Optimierungsmaßnahmen sind dann Pflicht.
Hilfreich ist es, wenn Tierhalter bereits jetzt analysieren, wie viel Prozent der Tiere Verletzungen an Schwanz und Ohren haben. Zudem muss die Tierhaltererklärung nach zwölf Monaten erneuert werden!