Die Vereinigung der Erzeugergemeinschaften für Vieh und Fleisch (VEZG) fordert deutlich mehr Geld für Landwirte, die sich an Tierwohlprogrammen beteiligen. „Wer z.B. für die Stufe 2 der Haltungsform-Kennzeichnung des Lebensmitteleinzelhandels produziert, benötigt einen Bonus von mindestens 13 Cent je kg SG“, betont Matthias Frieß, Vorstand der VEZG. Der Aufschlag sei nötig, um nicht nur die Kosten, sondern auch das unternehmerische Risiko des Landwirts abzudecken. Das hätten renommierte Betriebswirtschaftler bestätigt.
Wenig Verständnis für die Forderung hat man bei der Initiative Tierwohl (ITW). Nach Ansicht der Organisation werden die Mehrkosten der Landwirte in Stufe 2 bereits durch die von der ITW gezahlten Tierwohlboni von maximal 5,10 € je Mastschwein, 2,80 € pro Sau bzw. 1,35 € je Aufzuchtferkel ausgeglichen.
Dr. Albert Hortmann-Scholten, Geschäftsführer der VEZG, widerspricht dem: „Wenn gewünscht wird, dass Landwirte mehr in Tierwohlmaßnahmen investieren, muss man ihnen auch einen Risikoausgleich zugestehen.“ Seiner Meinung nach sollten insbesondere die Vertreter des Handels die gleichen Maßstäbe anlegen, die auch im eigenen Unternehmen gelten.
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Die Vereinigung der Erzeugergemeinschaften für Vieh und Fleisch (VEZG) fordert deutlich mehr Geld für Landwirte, die sich an Tierwohlprogrammen beteiligen. „Wer z.B. für die Stufe 2 der Haltungsform-Kennzeichnung des Lebensmitteleinzelhandels produziert, benötigt einen Bonus von mindestens 13 Cent je kg SG“, betont Matthias Frieß, Vorstand der VEZG. Der Aufschlag sei nötig, um nicht nur die Kosten, sondern auch das unternehmerische Risiko des Landwirts abzudecken. Das hätten renommierte Betriebswirtschaftler bestätigt.
Wenig Verständnis für die Forderung hat man bei der Initiative Tierwohl (ITW). Nach Ansicht der Organisation werden die Mehrkosten der Landwirte in Stufe 2 bereits durch die von der ITW gezahlten Tierwohlboni von maximal 5,10 € je Mastschwein, 2,80 € pro Sau bzw. 1,35 € je Aufzuchtferkel ausgeglichen.
Dr. Albert Hortmann-Scholten, Geschäftsführer der VEZG, widerspricht dem: „Wenn gewünscht wird, dass Landwirte mehr in Tierwohlmaßnahmen investieren, muss man ihnen auch einen Risikoausgleich zugestehen.“ Seiner Meinung nach sollten insbesondere die Vertreter des Handels die gleichen Maßstäbe anlegen, die auch im eigenen Unternehmen gelten.