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Anpassungen bei Zusammenführung der EU-Tierzuchtregelungen gefordert

Die von Brüssel geplante Zusammenführung der Regelungen des EU-Tierzuchtrechts reicht laut Einschätzung des Bundesrates allein nicht aus, sondern muss durch weitere Anpassungen ergänzt werden.

Lesezeit: 2 Minuten

Die von Brüssel geplante Zusammenführung der Regelungen des EU-Tierzuchtrechts reicht laut Einschätzung des Bundesrates allein nicht aus, sondern muss durch weitere Anpassungen ergänzt werden. Das Ländergremium forderte, die Bundesregierung solle bei den Beratungen zum Beispiel darauf hinwirken, dass die Durchführung der Leistungsprüfungen und der Zuchtwertschätzung weiterhin den zuständigen Behörden gestattet sei. Es dürfe nicht sein, dass künftig ausschließlich anerkannte Züchtervereinigungen dazu ermächtigt seien. Handlungsbedarf sieht der Bundesrat außerdem hinsichtlich der Förderung der Zuchttiererzeugung. Es müsse sichergestellt werden, dass die geforderte finanzielle Unabhängigkeit der Züchtervereinigungen eine öffentliche Förderung nicht ausschließe. Deutliche Kritik übten die Länder an den EU-Vorschlägen zu den Kontrollen im Tierzuchtbereich. „Vorgelagerte“ systematische Kommissionskontrollen, die es auch bisher nicht gegeben habe, müssten aus dem Vorschlag gestrichen werden. Auch die amtlichen Kontrollen der zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten seien in dem vorgesehenen Umfang nicht erforderlich und darüber hinaus nicht zu rechtfertigen. Für die Tierzuchtverwaltungen der Länder ergäbe sich nämlich ein erheblicher finanzieller und personeller Mehrbedarf.


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Der Bundesrat hält es zudem für wichtig, dass die Anerkennung als Züchtervereinigung auch künftig ausschließlich körperschaftlichen Zusammenschlüssen von Züchtern vorbehalten ist und damit die züchterische Verantwortung in bäuerlicher Hand bleibt.

Nachbesserungen fordern die Länder darüber hinaus hinsichtlich der Möglichkeiten für Zuchtunternehmen, Kreuzungszuchtprogramme eigenständig durchzuführen. Dazu müsse ein Unternehmen auch reinrassige Zuchtschweine, die unterschiedlichen Rassen oder Abstammungslinien angehörten, in sein Zuchtregister eintragen können, sofern diese für das Kreuzungszuchtprogramm erforderlich seien. Ansonsten wäre das Unternehmen von einer Züchtervereinigung abhängig, mit der es möglicherweise im Wettbewerb stehe.


Gemäß dem Vorschlag der EU-Kommission sollen die insgesamt vier tierartspezifischen Basisrechtsakte des EU-Tierzuchtsrechts, die die grundlegenden Prinzipien für Zuchttiere der Arten Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und Equiden enthalten, zusammengeführt werden. Ziel sei es, einen einzigen Rechtsrahmen zu schaffen, unter anderem für die Anerkennung von Zuchtverbänden und -programmen, die Eintragung in Zuchtbücher und die Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung, ebenso wie für die Aufgaben und Pflichten der EU-Referenzzentren, die Tierzuchtbescheinigungen und die Einfuhr von Zuchttieren und deren Samen, Eizellen und Embryonen aus Drittländern.

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