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Antibitotika-Monitoring: Nullmeldung nicht vergessen!

QS-Schweinehalter aufgepasst: Betriebe, für die am 1. Mai 2017 kein Therapieindex berechnet werden kann, verlieren ihre Lieferberechtigung für das QS-System. Das gleiche gilt, wenn die Stammdaten zum Betrieb fehlen, also Angaben zum Tierarzt oder zu den Tierplätzen. Bis zum 30. April 2017 kann noch nachgemeldet werden.

Lesezeit: 2 Minuten

QS-Schweinehalter aufgepasst: Betriebe, für die am 1. Mai 2017 kein Therapieindex berechnet werden kann, verlieren ihre Lieferberechtigung für das QS-System. Das gleiche gilt, wenn die Stammdaten zum Betrieb fehlen, also Angaben zum Tierarzt oder zu den Tierplätzen. Die QS Qualität und Sicherheit GmbH hat in dieser Woche noch einmal ein entsprechendes Infoschreiben an alle Bündler verschickt.

 

Hintergrund: Um den Therapieindex korrekt berechnen zu können, benötigt QS für jedes Kalenderquartal entweder die Behandlungsbelege oder – wenn gar keine Antibiotika abgegeben wurden – die sogenannte Nullmeldung. Die fehlte bislang jedoch häufiger.



Damit Sie Ihre Tiere ohne Unterbrechung weiter ins QS-System liefern können, sollten Sie die Daten deshalb bei Bedarf schnellstmöglich nachtragen (lassen). Dabei gehen Sie wie folgt vor:

  • Wenn Behandlungsbelge für die Zeit vom 1.10.2016 bis 31.03.2017 fehlen, bitten Sie ihren Tierarzt, diese bis spätestens zum 30.04.2017 in die QS-Antibiotika-Datenbank einzutragen.


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  • Haben Sie in einem oder  beiden Quartalen keine Antibiotika erhalten, müssen Sie selbst aktiv werden und in der QS-Antibiotiakdatenbank für jedes Kalenderquartal getrennt nach Produktionsarten (Sauenhaltung, Ferkelaufzucht, Schweinemast) eine „Nullmeldung“ (nicht behandelte Quartale) abgeben.
 

"Ausgenommen von der Liefersperre sind nur Betriebe, die noch keine zwei vollen Kalenderquartale am QS-System teilnehmen", bestätigte QS-Mitarbeiter Thomas May gegenüber top agrar.

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