ASP-Vorsorge: Bundesregierung hebt Schonzeit für Wildschweine auf
Das Bundeskabinett hat zwei Verordnungen zur Vorsorge vor der Afrikanischen Schweinepest (ASP) verabschiedet. Danach wird die Schonzeit für Wildschweine aufgehoben, um eine Ausdünnung der Schwarzwildpopulation zu erreichen. Schweinehaltenden Betrieben werden im Seuchenfall Desinfektionen und Probenahmen vorgeschrieben.
Das Bundeskabinett hat heute zwei Verordnungen zur Vorsorge vor der Afrikanischen Schweinepest (ASP) verabschiedet. Danach wird die Schonzeit für Wildschweine aufgehoben, um eine Ausdünnung der Schwarzwildpopulation zu erreichen. Schweinehaltenden Betrieben werden im Seuchenfall Desinfektionen und Probenahmen vorgeschrieben.
Zum Schutz vor der Afrikanischen Schweinepest wird die Schonzeit für Wildschweine aufgehoben. Außerdem sollen künftig Beibachen in größeren Rotten mit nicht mehr gelb bestreiften Frischlingen ganzjährig bejagt werden dürfen. „Durch die dadurch ermöglichte ganzjährige Bejagung soll eine erhebliche Ausdünnung der Schwarzwildpopulation erreicht werden, wodurch insbesondere das Risiko der Verschleppung der Afrikanischen Schweinepest vermindert werden soll“, heißt es in der heute im Bundeskabinett verabschiedeten Verordnung über die Jagdzeiten.
Probenahmen bei allen Schweinehaltern im Seuchenfall
Zusätzlich hat das Kabinett heute Veränderungen in der Schweinepest-Verordnung zugestimmt. Sie sollen im Falle des Einschleppens der ASP greifen. Viehtransportfahrzeuge sowie Fahrzeuge, die Speiseabfälle, Fleisch oder Ähnliches befördern, sollen desinfiziert werden müssen, bevor sie ein betroffenes Gebiet verlassen. Alle schweinehaltenden Betriebe aus einem betroffenen Gebiet, die ihre Tiere oder deren Erzeugnisse vermarkten wollen, sollen im Seuchenfall das Fleisch oder die Tiere vorher untersuchen lassen müssen. Außerdem sollen die Behörden die Verfütterung von Gras, Heu und Stroh aus einem gefährdeten Gebiet für Schweine verbieten lassen können. Schweinehalter werden im Seuchenfall zu umfangreichen Desinfektionsmaßnahmen in und vor ihren Ställen angehalten und aufgefordert, dafür zu sorgen, dass ihre Schweine, deren Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Schweine in Berührung kommen können, für Wildschweine unzugänglich sind. Außerdem sollen sie sicherstellen, dass Hunde das Betriebsgelände nur unter Aufsicht verlassen.
"Mit der vorgelegten Änderung der Schweinepest-Verordnung haben wir ein effizientes Instrumentarium, um der Schweinepest wirkungsvoll zu begegnen", sagte der geschäftsführende Landwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU). Sollte sich trotz aller in der Zwischenzeit erfolgten Präventionsmaßnahmen dennoch ein Ausbruch ereignen, sei ein unverzügliches Eingreifen zur Vermeidung einer Weiterverschleppung der ASP notwendig, so Schmidt. Für kommende Woche Montag, den 26. Februar hat Schmidt zu einem nationalen ASP-Gipfel nach Berlin geladen.
Bundesrat muss noch zustimmen
Nach dem Kabinettsbeschluss von heute muss den Verordnungen am 2. März noch der Bundesrat zustimmen. Stimmt der Bundesrat zu, treten sie mit dem Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger wenige Wochen später in Kraft.
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Das Bundeskabinett hat heute zwei Verordnungen zur Vorsorge vor der Afrikanischen Schweinepest (ASP) verabschiedet. Danach wird die Schonzeit für Wildschweine aufgehoben, um eine Ausdünnung der Schwarzwildpopulation zu erreichen. Schweinehaltenden Betrieben werden im Seuchenfall Desinfektionen und Probenahmen vorgeschrieben.
Zum Schutz vor der Afrikanischen Schweinepest wird die Schonzeit für Wildschweine aufgehoben. Außerdem sollen künftig Beibachen in größeren Rotten mit nicht mehr gelb bestreiften Frischlingen ganzjährig bejagt werden dürfen. „Durch die dadurch ermöglichte ganzjährige Bejagung soll eine erhebliche Ausdünnung der Schwarzwildpopulation erreicht werden, wodurch insbesondere das Risiko der Verschleppung der Afrikanischen Schweinepest vermindert werden soll“, heißt es in der heute im Bundeskabinett verabschiedeten Verordnung über die Jagdzeiten.
Probenahmen bei allen Schweinehaltern im Seuchenfall
Zusätzlich hat das Kabinett heute Veränderungen in der Schweinepest-Verordnung zugestimmt. Sie sollen im Falle des Einschleppens der ASP greifen. Viehtransportfahrzeuge sowie Fahrzeuge, die Speiseabfälle, Fleisch oder Ähnliches befördern, sollen desinfiziert werden müssen, bevor sie ein betroffenes Gebiet verlassen. Alle schweinehaltenden Betriebe aus einem betroffenen Gebiet, die ihre Tiere oder deren Erzeugnisse vermarkten wollen, sollen im Seuchenfall das Fleisch oder die Tiere vorher untersuchen lassen müssen. Außerdem sollen die Behörden die Verfütterung von Gras, Heu und Stroh aus einem gefährdeten Gebiet für Schweine verbieten lassen können. Schweinehalter werden im Seuchenfall zu umfangreichen Desinfektionsmaßnahmen in und vor ihren Ställen angehalten und aufgefordert, dafür zu sorgen, dass ihre Schweine, deren Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Schweine in Berührung kommen können, für Wildschweine unzugänglich sind. Außerdem sollen sie sicherstellen, dass Hunde das Betriebsgelände nur unter Aufsicht verlassen.
"Mit der vorgelegten Änderung der Schweinepest-Verordnung haben wir ein effizientes Instrumentarium, um der Schweinepest wirkungsvoll zu begegnen", sagte der geschäftsführende Landwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU). Sollte sich trotz aller in der Zwischenzeit erfolgten Präventionsmaßnahmen dennoch ein Ausbruch ereignen, sei ein unverzügliches Eingreifen zur Vermeidung einer Weiterverschleppung der ASP notwendig, so Schmidt. Für kommende Woche Montag, den 26. Februar hat Schmidt zu einem nationalen ASP-Gipfel nach Berlin geladen.
Bundesrat muss noch zustimmen
Nach dem Kabinettsbeschluss von heute muss den Verordnungen am 2. März noch der Bundesrat zustimmen. Stimmt der Bundesrat zu, treten sie mit dem Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger wenige Wochen später in Kraft.