Aufgrund der nach wie vor ungeklärten Manipulationsvorwürfe bei der AutoFOM-Klassifizierung im Fleischcenter in Coesfeld liegt der Staatsanwaltschaft Münster nun eine Anzeige durch das Landesamt für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV) vor. Darüber wurde Westfleisch gestern in einem Schreiben der Staatsanwaltschaft informiert, wie das Schlachtunternehmen in einer Pressemitteilung erklärte. Die „Münstersche Zeitung“ (MZ) habe auf Nachfrage bei der Oberstaatsanwaltschaft erfahren, dass „die Ermittlungen derzeit liefen“. Allerdings sei im Moment auch nicht auszuschließen, dass ein technischer Fehler beim AutoFOM-Gerät vorgelegen habe.
Laut Westfleisch sind inzwischen auch die mehrtägigen Prüfungen im Coesfelder Fleischcenter durch das Max-Rubner-Institut (MRI) auf Wiederzulassung der Klassifizierungsanlage abgeschlossen. Der Bericht dazu werde durch die Physikalisch-Technische-Bundesanstalt (PTB) beurteilt, die dann darüber entscheide, wann die Anlage wieder in Betrieb genommen werden könne. Eichsichernde Plaketten seien bereits wieder auf der Anlage angebracht worden. Westfleisch rechne mit offiziellen Ergebnissen und der Wiederzulassung der Anlage bis Ende des Monats. Bereits in den nächsten Tagen erwartet das Unternehmen die schriftlichen Ergebnisse zweier externer, unabhängiger Gutachten renommierter Institute, die Westfleisch zu Jahresbeginn mit der Prüfung der Vorgänge in Coesfeld aus wissenschaftlicher Sicht beauftragt hatte.
Wie Westfleisch weiter mitteilte, hatte sich der Westfleisch-Aufsichtsrat in einer außerordentlichen Sitzung am 10. Januar 2012 von Vorstand, Geschäftsleitung Coesfeld, Technischer Leitung und Einkaufsleitung Schlachtvieh ausführlich über die Vorwürfe informieren lassen. Vor Ort wurden dem Gremium technische Zusammenhänge und abrechnungsrelevante Hintergründe erläutert.
Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier:
${intro}