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Bioland vergleicht Tierwohl-Kennzeichen: Oft unterschiedliche Niveaus

Tierwohl auf dem Teller? Wo Tierwohl draufsteht ist noch längst keines drin, resümiert Bioland nach einem Vergleich der heutigen Labelprogramme.

Lesezeit: 3 Minuten

Bioland hat sich die Tierwohl-Kennzeichen des Handels und des Bundesagrarministeriums genauer angeschaut und die verschiedenen Stufen einem Vergleich mit der EU-Ökoverordnung und den eigenen Verbandsrichtlinien unterzogen.

Ein Fazit: Die „Haltungsform“ des Lebensmitteleinzelhandels (LEH) und der aktuelle Kriterienkatalog des staatlichen Tierwohlkennzeichens reichen stellenweise selbst in den besseren Stufen nicht über den gesetzlichen Mindeststandard hinaus.

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Das staatliche Label ist in die Stufen (1) bis (3) aufgeteilt. Eine eigene Stufe für Bio-Fleisch ist nicht vorgesehen. Die Haltungsform des LEH reicht von Stufe (1), dem gesetzlichen Mindeststandard bis (4), wobei Stufe (4) Bio und konventionelle „Premium“-Haltung zusammenfasst.

Bioland-Präsident Jan Plagge ist alarmiert: „Die beiden Labels grenzen an Verbrauchertäuschung. Beim Einkauf greifen Verbraucher zur vermeintlich besten Stufe und halten noch nicht einmal mit voller Garantie die wirklich bestmögliche Stufe, nämlich Bio, in den Händen“, so Plagge. „Die Konsumenten brauchen Orientierung, anstatt Verwirrungstaktiken!“

Der Verband kritisiert darüber hinaus, dass die Einstiegsstufe bei beiden Labels die Stufe (1) ist. Es gilt also: Je höher die Stufe, desto besser die Tierhaltung. Dies ist der von Verbrauchern gelernten Kennzeichnung von Eiern, die seit Jahren etabliert ist, entgegengesetzt. Dort steht (0) für Bio, (1) für Freilandhaltung, (2) für Bodenhaltung und (3) für den gesetzlichen Mindeststandard.

Außerdem haben die Schweine, auch in den höchsten Stufen der beiden Kennzeichnungssysteme, mehr als 50 Prozent weniger Platz im Stall (inklusive Auslauffläche) als es im Öko-Recht Standard ist (2,3 qm gegenüber maximal 1,5 qm). Auslauf erhalten die Tiere nur in den obersten Stufen.

Auch im Bereich des Einsatzes von Antibiotika und Arzneimitteln weist keine der Stufen laut Bioland-Analyse eine Einschränkung auf. Der Verbraucher dürfte hingegen davon ausgehen, dass mit jeder Stufe auch eine stufenweise Besserung der entscheidenden Kriterien einhergeht, befürchtet Plagge.

Auffallend sei zudem, dass die Haltungskriterien der Muttertiere und Ferkel nahezu ausgeklammert werden. Bei beiden Labels hat jedes Tier in allen Stufen nur den gesetzlichen Mindeststandard von maximal 2,5 qm Fläche zur Verfügung (gegenüber 7,5 qm nach EU-Ökoverordnung und Bioland). Auch Kastenstände bleiben erlaubt. Genauso wie das Kupieren der Schweineschwänze, welches lediglich beim staatlichen Tierwohllabel und da auch erst ab Stufe (2) nicht mehr erlaubt ist.

„Das staatliche Tierwohllabel und die Haltungsform sind kaum dazu geeignet, dem Verbraucher die Kaufentscheidung zu erleichtern. Sie verwirren mit komplizierten Abstufungen und berufen sich zu oft auf den gesetzlichen Mindeststandard, um sich wirklich mit dem Aufdruck „Tierwohl“-Label schmücken zu können“, resümiert Plagge.

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