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BMEL: Staatliches Tierwohllabel anspruchsvoller als Haltungskennzeichnung

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hält das staatliche Tierwohllabel für deutlich besser als die Haltungskennzeichnung des Handels. Dies sei nur ein Sortiersystem, lautet die Kritik aus Berlin.

Lesezeit: 2 Minuten

Heute startet der Lebensmitteleinzelhandel mit seinem Konzept der Haltungskennzeichnung. Bei diesem werden Fleischprodukte mit einer einheitlichen Haltungskennzeichnung versehen. Auf die Unterschiede zur geplanten staatlichen Tierwohlkennzeichnung hat das Bundeslandwirtschaftsministerium jetzt aufmerksam gemacht. Das staatliche Label sei viel umfassender und gehe deutlich über die Handelskennzeichnung hinaus, da es mehr Tierwohlkriterien gebe, teilte das Agrarressort mit. Zudem werde beim staatlichen Label die gesamte Lebensspanne des Tieres betrachtet. Überdies seien nicht nur haltungs-, sondern auch tierbezogene Kriterien Grundlage für die Tierwohleinstufung.

Fehlende "kreative Eigenleistung"

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Laut Ministerium handelt es sich nach eigenem Verständnis des Handels bei der Haltungskennzeichnung auch nicht um ein Tierwohlsiegel, sondern vielmehr um ein System der Einsortierung bestehender Label, wobei eigene Kontrollen nicht stattfinden. Die Voraussetzungen für die Einstufungen bezögen sich zudem ausschließlich auf die Ausgestaltung der Punkte „mehr Platz“, „Außenklima“ sowie „Beschäftigungsmaterial“. Das werde zu unterschiedlichen Tierwohlniveaus in den Kennzeichnungsstufen des Handels führen, bemängelt das BMEL. So werde in die Stufe 2 „Stallhaltung Plus“ sowohl Fleisch von Tieren der Initiative Tierwohl (ITW), die Eingangsstufe des staatlichen Tierwohlkennzeichens und die Stufe 1 des Labels vom Deutschen Tierschutzbund eingeordnet. Das bedeute theoretisch, dass in Stufe 2 der Handelskennzeichnung auch Ferkel zugelassen sind, die im Ausland mit anderen Betäubungsmethoden als den in Deutschland zugelassenen kastriert worden seien oder denen keine längeren Säugezeiten zuständen. Das sei beim staatlichen Tierwohllabel nicht möglich.

Die weitestgehend fehlende „kreative Eigenleistung“ der Handelsauslobung sei einer der Gründe, warum die Entwicklung des Systems deutlich schneller möglich gewesen sei als beim staatlichen Tierwohlkennzeichen, für das eine Verordnung mit anspruchsvollen Kriterien definiert und eine Notifizierung bei der Europäischen Union beantragt werden müssten.

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