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Bundesregierung gegen Kamerapflicht an Schlachthöfen

Die Bundesregierung lehnt eine rechtliche Verpflichtung zur Anfertigung von Videoaufzeichnungen an Schlachthöfen als einen erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Beschäftigten ab.

Lesezeit: 1 Minuten

Die Bundesregierung lehnt eine rechtliche Verpflichtung zur Anfertigung von Videoaufzeichnungen an Schlachthöfen als einen erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Beschäftigten ab. Allein anhand von Videoaufnahmen dürfte es zudem häufig nicht möglich sein, etwaige Verstöße gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen zu belegen, weil zusätzlich veterinärmedizinische Vor-Ort- Befunde erforderlich wären, heißt es in der Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin vom Bundeslandwirtschaftsministerium, Dr. Maria Flachsbarth, auf eine schriftliche Frage der SPD-Bundestagsabgeordneten Susanne Mittag. Laut Flachsbarth liegen dem Bund von Seiten der Länder bisher keine Forderungen nach einer verpflichtenden Videoaufzeichnung vor. „Vor diesem Hintergrund erscheint eine solche Maßnahme aus Sicht der Bundesregierung unverhältnismäßig“, stellt die CDU-Politikerin fest. Ein sinnvollerer Ansatz sind ihrer Auffassung nach vollautomatische Verfahren, beispielsweise zur Kontrolle der Entblutung und des Fehlens von Bewegungen vor weiteren Schlachtarbeiten, deren Entwicklung die Bundesregierung fördere.

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