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Klöckner

Das sind die Kriterien für das staatliche Tierwohllabel

Die Kriterien für die staatliche Tierwohlkennzeichnung stehen. Hier die Details in der Fotostrecke (unten) sowie in der Tabelle (Download).

Lesezeit: 4 Minuten

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat am Mittwochmorgen in Berlin die Kriterien für die freiwillige, staatliche Tierwohlkennzeichnung vorgestellt. Sie umfasst drei Stufen und wird zunächst für Schweine gelten. Später sollen Kriterien für Geflügel und noch später für Rinder hinzukommen. Im Vergleich zu den ersten Entwürfen ist Klöckner den Landwirten bei den Kriterien in der Endversion noch etwas entgegenkommen.

Mehr Platz, strukturierte Buchten, schmerzfreie oder keine Kastration

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Im Vergleich zum gesetzlichen Mindeststandard verlangt die Kennzeichnung für die erste Stufe 20%, für die zweite Stufe 47% und für die dritte Stufe 91% mehr Platz. Außerdem ist in der dritten Stufe für die Gewichtsklasse ab 30 kg ein Auslauf vorgeschrieben. Bei der Buchtenstrukturierung ist das BMEL den Landwirten etwas entgegengekommen. Es gewährt ihnen statt mit drei Maßnahmen nun auch schon bei der Auswahl von zwei Maßnahmen das Label. Zur Auswahl stehen zum Beispiel erhöhte Ebenen, Mikroklimabereiche, weiche Liegeflächen, Scheuereinrichtungen oder Abkühlvorrichtungen sowie unterschiedliche Lichtverhältnisse. Die betäubungslose Ferkelkastration ist vom Tierwohlkennzeichen ganz ausgeschlossen, zulässig sind für den Erhalt des Labels nur Kastration mit Betäubung, Ebermast oder Impfung gegen Ebergeruch.

Ausstieg aus Schwanzkupieren und Kastenständen

Das Schwanzkupieren nur noch in der ersten Stufe erlaubt, wenn nachgewiesen werden kann, dass es anders nicht geht, das BMEL formuliert es mit dem Passus „Einstieg in den Ausstieg“. Vorgaben für die Fixierung von Sauen im Deckzentrum und Abferkelstall gibt es allerdings noch nicht. Sie sollen erst dann ins Label aufgenommen werden, wenn dazu die Tierschutz-Nutztierhaltung-Verordnung verschärft wurde. Das soll noch in diesem Frühling geschehen. Die Säugephase von Sauen wird für die erste Stufe des Labels auf 25 Tage und in den weiteren zwei Stufen auf 28 und 35 Tage angehoben.

Mehr Tierschutz bei Transport und Schlachtung

Viel Wert legt das BMEL darauf, dass es für das Kennzeichen nicht nur höhere Standards für die Haltung, sondern auch für den Transport und die Schlachtung gibt. Der Transport soll nur noch höchstens 8 Stunden auf dem LKW betragen, ab vier Stunden müssen Einstreu und Tränken angeboten werden. Bei der Schlachtung verlangt das Tierwohlkennzeichen höhere Tierschutzvorrichtungen im Wartebereich und bei den verschiedenen Betäubungsmöglichkeiten. Veraltetete CO2-Betäubungsanlagen, bei denen die Tiere vereinzelt werden müssen, sind zum Beispiel nicht mehr erlaubt, wenn das Fleisch später das Tierwohlkennzeichen tragen soll.

Klöckner braucht einen Erfolg

Für Landwirtschaftsministerin Klöckner ist ein Erfolg der staatlichen Tierwohlkennzeichnung wichtig. Es ist eine der Hauptvorhaben, die die große Koalition sich vergangenen Frühling in das Landwirtschaftskapitel des Koalitionsvertrags geschrieben hat. Vereinbart haben CDU/CSU und SPD, dass es bis zur Mitte der Legislaturperiode fertig ist. Nun ist geplant, dass erste Produkte Mitte 2020 in den Läden liegen. In den vergangenen Monaten und Wochen hat das BMEL intensiv versucht, für seinen Ansatz der Freiwilligkeit und für die drei Stufen zu werben. „Damit nicht nur Verbraucher darüber informiert werden, sondern auch viele Landwirte mitmachen, planen wir eine mehrjährige Informationskampagne im Zeitraum der Einführung des Kennzeichens“, kündigte Klöckner an. Bisher waren dafür 70 Mio. € im Bundeshaushalt vorgesehen.

Finanzierung über den Verbraucher

Finanzieren soll sich der Mehraufwand für die Landwirte für das Label über den Markt. „Verbraucher sollen schnell erkennen können, wo mehr Tierwohl drinsteckt, und Tierhalter sollen für ihre Mehrinvestitionen zum Wohle der Tiere honoriert werden. Denn: Die Mehrkosten für mehr Tierwohl kann nicht alleine der Tierhalter tragen. Wir Verbraucher sind gefragt, unseren Wünschen nach mehr Tierwohl beim Einkauf auch Ausdruck zu verleihen“, erläuterte Klöckner diesen Punkt.

Eine Tabelle mit den konkreten Kriterien für das Tierwohlkennzeichen des BMEL finden sie hier zum Nachlesen.

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