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Ferkelkastration: Was heißt „wirksame Schmerzausschaltung“?

Um für alle Beteiligten Sicherheit bei der Auslegung der gesetzlichen Vorgaben der Ferkelkastration herzustellen, ist zügig eine Definition des Begriffs „wirksame Schmerzausschaltung“ durch das BMEL festzulegen. Dies muss sowohl in Bezug auf den Einsatz der Injektions- und Inhalationsnarkose als auch der Wirksamkeit der Lokalanästhesie geklärt werden

Lesezeit: 2 Minuten

Das Agrar- und Ernährungsforum Oldenburger Münsterland befürwortet den vorliegenden Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD zur Änderung des Tierschutzgesetzes. Richtig sei auch, dass die Landwirte durch die neue rechtsverordnung nach Abschluss eines Sachkundenachweises eigenständig die Isofluran-Narkose (Inhalationsnarkose) durchführen können sowie die Bereitstellung entsprechender Mittel im Bundeshaushalt zur Anschaffung von Narkosegeräten.

Folgende Schritte sind allerdings aus Sicht des AEF zwingend erforderlich:

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Auslegung der gesetzlichen Vorgaben

Um für alle Beteiligten – vom Anwender bis zum Gesetzgeber – Sicherheit bei der Auslegung der gesetzlichen Vorgaben herzustellen, ist zügig eine Definition des Begriffs „wirksame Schmerzausschaltung“ durch das BMEL festzulegen. Dies muss sowohl in Bezug auf den Einsatz der Injektions- und Inhalationsnarkose als auch der Wirksamkeit der Lokalanästhesie und von Verfahren bzw. Tierarzneimitteln geklärt werden, um die bestmögliche Behandlung des Tieres aus Tierwohlsicht zu ermöglichen.

Darauf aufbauend auf diese Definition müssen Möglichkeiten des Einsatzes durch sachkundige Personen von wirksamen Tierarzneimitteln u.ä., die diese Anforderungen erfüllen, geprüft werden, um die Gefahr von bestehenden Engpässen in der praktischen Anwendung zu verhindern.

Zulassungen klären, Zulassungsverfahren einleiten bzw. beschleunigen

Der aktuelle Stand der Zulassung und deren zukünftiger Status (nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung) muss für alle Narkoseverfahren geklärt und geprüft werden. Dies muss besonders vor dem Hintergrund der Weiterentwicklung von Tierarzneimitteln zur Vollnarkose (z.B. Isofluran) im Sinne des Tierwohls als auch im Sinne des Anwenderschutzes ermöglicht werden.

Zulässigkeit der Anwendung bezüglich der einzelnen Verfahren klären.

Das BMEL sollte in Abstimmung mit den Ländern festlegen, wer welches Verfahren wie und mit welcher Sachkunde anwenden darf. Dazu müssen Leitplanken für Schulungs- und Sachkundeaktivitäten in Abstimmung mit der Wirtschaft und den Fachdiensten festgelegt werden.

Aufklärungskampagne

Eine verknüpfende Verbraucherinformations-Kampagne zur Aufklärung der Verbraucher über die die Alternativen zur Ferkelkastration sowie deren Einbindung in eine umfassende Nutztierhaltungsstrategie ist zwingend erforderlich.

Alle eingeleiteten Maßnahmen müssten auch dazu dienen, um eine Harmonisierung mit den europäischen Ländern, die höhere Tierwohlstandards haben, zu ermöglichen. Ziel müsse es sein, den bis dahin erreichten Tierwohlstandard in Deutschland als EU-Mindeststandard einzuführen und in der Zukunft gemeinsam weiterzuentwickeln.

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