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Ferkelkastration: Fristverlängerung nimmt die 1. Hürde

Der Agrarausschuss des Bundestages hat heute mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD der Fristverlängerung für die betäubungslose Ferkelkastration um 2 Jahre zugestimmt. Die endgültige Abstimmung im Plenum des Bundestages ist Donnerstag und soll namentlich erfolgen. Am 14. Dezember berät außerdem der Bundesrat noch mal abschließend darüber.

Lesezeit: 2 Minuten

In einer Sondersitzung hat der Agrarausschuss des Bundestages heute Morgen für die Verlängerung der betäubungslosen Ferkelkastration gestimmt. Erst am Donnerstag steht die Änderung im Tierschutzgesetz auf der Agenda des gesamten Plenums des Bundestages. Die Abstimmung soll auf Antrag der Grünen namentlich erfolgen.

Neben der zweijährigen Verlängerung der Übergangsfrist für das betäubungslose Kastrieren männlicher Ferkel im Alter von unter acht Tagen sind eine Reihe von Begleitmaßnahmen geplant, um die Ferkelerzeuger in dem verlängerten Übergangszeitraum bei der Umstellung zu unterstützen. Unter anderem sollen Schulungsmaßnahmen zur Anwendung der Inhalationsnarkose durch Landwirte angeboten und ein Förderprogramm für die Anschaffung von Narkosegeräten aufgelegt werden. Bis Ende Mai 2019 will das Bundeslandwirtschaftsministerium eine Verordnung vorlegen, mit der die rechtlichen Voraussetzungen zur Anwendung der Inhalationsnarkose durch Landwirte geschaffen werden.

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Parallel zur Agrarausschussbefassung hat Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner heute Vertreter der Agrarwirtschaft, der Schlachtindustrie und des Handels zu einem Runden Tisch zur Ferkelkastration nach Berlin eingeladen. Ziel des „Ferkelgipfels“ soll es laut Einladung sein, die Schritte zur Umsetzung der Alternativen zur bisher betäubungslosen Kastration zu besprechen.

In einer öffentlichen Anhörung im Agrarausschuss hatten Experten am Montag noch einmal alle Aspekte zur Fristverlängerung für die betäubungslose Ferkelkastration, zu den Alternativen und zur tierschutzrechtlichen Einordnung ausgetauscht. Eine Mehrheit der von den Bundestagsfraktionen geladenen Experten hatte die Fristverlängerung für die betäubungslose Ferkelkastration in der jetzigen Situation befürwortet. Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Fristverlängerung äußerte dort erneut Prof. Jens Bülte von der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Mannheim. Aus seiner Sicht wird der verfassungsrechtlich geschützte Tierschutz verletzt, da ausreichend Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration zur Verfügung stehen.

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