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Höhere Tierschutz-Standards beim Schlachten

Unter Berücksichtigung von mehr als 30 Änderungswünschen hat der Bundesrat jetzt der von der Bundesregierung vorgelegten Tierschutz-Schlachtverordnung zugestimmt. Die Änderungen zielen insbesondere darauf ab, die bisherigen nationalen Tierschutzstandards beizubehalten. Gleichzeitig zeigt die Länderkammer in einer Entschließung weiteren Handlungsbedarf auf.

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Unter Berücksichtigung von mehr als 30 Änderungswünschen hat der Bundesrat jetzt der von der Bundesregierung vorgelegten Tierschutz-Schlachtverordnung zugestimmt. Die Änderungen zielen insbesondere darauf ab, die bisherigen nationalen Tierschutzstandards beizubehalten. Gleichzeitig zeigt die Länderkammer in einer Entschließung weiteren Handlungsbedarf auf. Voranzutreiben sei die Entwicklung verlässlicher automatisierter Verfahren zur Überprüfung des Erfolgs von Betäubung und Entblutung. Prüfen lassen will der Bundesrat zudem, ob eine Videoüberwachung von Betäubung und Tötung der Tiere möglich ist. Darüber hinaus plädieren die Länder für eine Verpflichtung, Angaben über Häufigkeit, Art, Umfang und Ergebnis der durchgeführten tierschutzrechtlichen Kontrollen zu erheben, um Zuverlässigkeit der Betäubungs- und Schlachtverfahren abzubilden, sowie für eine regelmäßige Überprüfung aller technischen Gerätschaften zur Betäubung und Schlachtung von Tieren durch eine unabhängige Prüfstelle. Für die Lebendtier- und Fleischuntersuchung seien tierbezogene Indikatoren zu entwickeln, die Rückschlüsse über die Haltungs- und Transportbedingungen der Tiere zuließen. Schließlich gelte es, die Fehlbetäubungsraten bei Tierschlachtungen in allen Schlachtbetrieben statistisch zu erfassen und die Forschung für eine zuverlässige, stressfreie Schlachtung mit geringeren Fehlerquoten zu intensivieren, beispielsweise bei der Betäubung durch Kohlendioxid und der Schlachtung durch Bolzenschussgeräte. (AgE)

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