Die Haltung von Sauen in Kastenständen ist aus Tierschutzgründen in vielen Ländern verboten. Auch in Deutschland setzen sich verschiedene Tierschutzorganisationen schon lange für die Abschaffung dieser Haltung ein.
Der Referentenentwurf des Bundesagrarministeriums (BMEL) zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung sieht die temporäre Haltung der deutschen Zuchtsauen in Kastenständen längfristig vor. Aus Sicht der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz ist das ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und sogar die Verfassung.
Schon 1988 habe die Regierung klar gesetzlich festgelegt, dass jedes Schwein ungehindert aufstehen, sich hinlegen und den Kopf und in Seitenlage die Gliedmaßen ausstrecken können muss. In mehreren Rechtsgutachten und Gerichtsurteilen hätten Fachleute zwischenzeitlich festgestellt, dass die in Deutschland vielfach übliche Kastenstandhaltung dies nicht gewährleistet, so die kritischen Tierärzte.
Im aktuell vorliegenden Referentenentwurf würden jetzt die Fixationszeiten im Kastenstand für Sauen zwar verkürzt und die Kastenstände an die Größen der Sauen angepasst. Allerdings weist die TVT darauf hin, dass auch die nunmehr angegebenen Mindestbreiten und -längen der Stände keine art- und verhaltensgerechte Unterbringung der heutzutage genutzten großen Zuchtsauen bieten. Zusätzlich haben die Tierhalter für diese Umstellung bis zu 15 Jahre Zeit. In der Zwischenzeit dürften sie sogar neuerdings offiziell darauf verzichten, dass die Tiere beim Liegen ihre Gliedmaßen ungehindert ausstrecken können.
„Der Entwurf widerspricht dem Tierschutzgesetz und ist in der vorgeschlagenen Form umfassend sowohl fachlich als auch gesellschaftspolitisch abzulehnen. Das Verfassungsrechtsgut Tierschutz wird ausgerechnet in einer Verordnung ignoriert, die das Wort Tierschutz sogar im Namen trägt,“ so Prof. Thomas Blaha, stellvertretender Vorsitzender der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V.
Die TVT sieht auch bei den vorgeschlagenen Novellierungen für Masthühner und Legehennen einen weitaus größeren Überarbeitungsbedarf, als der Vorschlag vorsieht. Darüber hinaus fehlen auch in diesem Entwurf weiterhin Abschnitte zur Haltung anderer Geflügelarten, wie Puten, Gänsen, Wachteln und anderen.