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Meldung an HIT- und Antibiotikadatenbank: Jetzt wird es Zeit!

Zweimal jährlich müssen Tierhalter ihre Bestandszahlen und den Einsatz von Antibiotika melden.·Bei der Meldung an die HI-Tier Datenbank müssen Schweinehalter die Anzahl der am 1. Juli gehaltenen Tiere getrennt nach Zuchtsauen, Ferkeln bis einschließlich 30 kg und sonstigen Zucht- und Mastschweinen über 30 kg melden.

Lesezeit: 2 Minuten

Zweimal jährlich müssen Tierhalter den Einsatz von Antibiotika melden. Der nächste Stichtag ist der 14. Juli. Folgende Meldungen sind zu tätigen:

  • Meldung an die staatliche Antibiotika-Datenbank (Hit-TAM): An die staatliche Antibiotika-Datenbank müssen alle Tierzugänge und Tierabgänge inklusive der Verluste tagesgenau bis spätestens zum 14. Juli gemeldet werden (Ferkel und Matschweine). Auch der Anfangs-Tierbestand zum 1. Juli ist zu melden. Betroffen sind Betriebe mit mehr als 250 Mastferkeln (ab Absetzen) und Mäster mit mehr als 250 Schweinen (im Durchschnitt eines Kalenderhalbjahres).
  • Auch die verbrauchten Antibiotika-Mengen sind anzugeben. Wenn Sie für das Melden der Daten einen Dritten, z.B. den Bestandstierarzt oder QS, beauftragt haben, müssen Sie nur noch die Tierbewegungen eintragen. Ansonsten müssen Sie die Meldung zum Antibiotika-Einsatz selbst an die staatliche Datenbank abgeben. Sollten Sie keine Antibiotika zwischen dem 01.01. und 30.06.2017 verbraucht haben, können Sie dennoch eine Nullmeldung bzw. Nichteinsatzmeldung vornehmen!
  • Meldung nach Viehverkehrsverordnung: Hier gilt nach wie vor: Schweinehalter, Viehhandelsunternehmen, Transportunternehmen, Sammelstellen, sowie Schlachtstätten sind verpflichtet, die Übernahme (es meldet jeweils nur der aufnehmende Betrieb) von Schweinen innerhalb von 7 Tagen anzuzeigen. Anzugeben sind die eigene Registriernummer, die Registriernummer des Herkunftsbetriebes, die Anzahl der Schweine sowie das Verbringungsdatum. Stammen die Tiere aus einem anderen Mitgliedsstaat oder aus einem Drittland, ist anstelle der Registriernummer das jeweilige Land anzugeben. Sammelstellen müssen sich als Betriebstyp 32 eintragen lassen.Nicht gemeldet werden Abgänge und Todesfälle.

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