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Niedersachsen fordert Tierschutzkontrollen in Abdeckereien

Niedersachsen fordert routinemäßige Tierschutzkontrollen in Verarbeitungsbetrieben für Tierische Nebenprodukte. Dazu hat das Kabinett jetzt eine Bundesratsinitiative beschlossen.

Lesezeit: 2 Minuten

Niedersachsen will den Bund im Rahmen einer Bundesratsinitiative auffordern, die Rechtsgrundlage für routinemäßige Tierschutzkontrollen in Verarbeitungsbetrieben für Tierische Nebenprodukte zu schaffen, sogenannten VTN-Betrieben. Wie das Landwirtschaftsministerium in Hannover mitteilte, hat das Landeskabinett am Dienstag vergangener Woche eine entsprechende Initiative beschlossen.

„Wir wollen in Niedersachsen den Tierschutz in allen Bereichen stärken“, betonte Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast. Bislang sehe das deutsche Recht nicht vor, dass in VTN-Betrieben routinemäßige Tierschutzkontrollen durchgeführt werden können. „Das wollen wir ändern, um dadurch den Tierschutz in den Nutztierhaltungen weiter zu verbessern“, erläuterte die Ministerin.

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Auslöser war eine Studie der Tierärztlichen Hochschule Hannover (TiHo), die im vergangenen Jahr für Aufsehen gesorgt hatte. Die TiHo war hier zu dem Ergebnis gekommen, dass bei mehr als 10 % der angelieferten Tierkörper Veränderungen darauf hindeuten, dass die betroffenen Tiere vor ihrem Tod länger anhaltenden Schmerzen und Leiden ausgesetzt waren. Häufig wurden die Tiere erst zu spät von ihren Leiden erlöst.

Bislang sieht das deutsche Tierschutzrecht dem Landwirtschaftsministerium in Hannover zufolge jedoch nicht vor, dass angelieferte Tiere in VTN-Betrieben routinemäßig auf Verstöße gegen das Tierschutzrecht untersucht werden können. Neben der rechtlichen Verankerung von Betretungsrechten ist für die effektive Durchführung von Kontrollen aus Sicht Niedersachsens außerdem eine Rückverfolgbarkeit der Tierkörper zum letzten Haltungsbetrieb erforderlich. Dies sei derzeit nicht bei allen Tierarten gegeben. So würden Schweine lediglich mit der Ohrmarke des Ferkelerzeugers gekennzeichnet und könnten bei Anlieferung von einem Mastbetrieb an die Tierkörperbeseitigungsanstalt nicht zum letzten Tierhalter zurückverfolgt werden. Auch das müsse sich dringend ändern.

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