Bislang beschränkt sich die Tierschutz-Kontrolle der Behörden auf lebende Schweine im Stall und die Fleischbeschau im Schlachthof. Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer plädiert jetzt dafür, auch verendete Schweine untersuchen zu lassen, bevor sie in der Tierköperbeseitigungsanstalt verbrannt werden.
Bislang beschränkt sich die Tierschutz-Kontrolle der Behörden auf lebende Schweine im Stall und die Fleischbeschau im Schlachthof. Verendete Schweine, die in der Tierköperbeseitigungsanstalt (TKBA) verbrannt wurden, waren davon bislang nicht erfasst. Das soll sich nach dem Willen des niedersächsischen Landwirtschaftsministers Christian Meyer(Bündnis 90/Die Grünen) jedoch ändern. Er will die Kadaver in der TKBA demnächst genauer inspizieren lassen, um mögliche Missstände in Tierhaltungen aufzudecken, berichtet die Neue Osnabrücker Zeitung.
Das setzt jedoch voraus, dass das Tierschutzrechtreformiert wird. Zudem fehlt bislang eine Kennzeichungspflicht für die Tierkadaver. Minister Meyer will deshalb erreichen, dass vor allem Schweinekadaver demnächst gekennzeichnet werden müssen, damit der abgebende Betrieb rückverfolgt und Verstöße sanktioniert werden können.
Auf der Agrarministerkonferenz, die seit gestern in Rostock-Warnemünde stattfindet, will Meyer unter seinen Amtskollegen um Zustimmung für eine entsprechende Reform des Tierschutzrechts werben. Finden die Befürworter eine Mehrheit, werden die Länderminister den Bund auffordern, entsprechende Maßnahmen in die Wege zu leiten.
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Bislang beschränkt sich die Tierschutz-Kontrolle der Behörden auf lebende Schweine im Stall und die Fleischbeschau im Schlachthof. Verendete Schweine, die in der Tierköperbeseitigungsanstalt (TKBA) verbrannt wurden, waren davon bislang nicht erfasst. Das soll sich nach dem Willen des niedersächsischen Landwirtschaftsministers Christian Meyer(Bündnis 90/Die Grünen) jedoch ändern. Er will die Kadaver in der TKBA demnächst genauer inspizieren lassen, um mögliche Missstände in Tierhaltungen aufzudecken, berichtet die Neue Osnabrücker Zeitung.
Das setzt jedoch voraus, dass das Tierschutzrechtreformiert wird. Zudem fehlt bislang eine Kennzeichungspflicht für die Tierkadaver. Minister Meyer will deshalb erreichen, dass vor allem Schweinekadaver demnächst gekennzeichnet werden müssen, damit der abgebende Betrieb rückverfolgt und Verstöße sanktioniert werden können.
Auf der Agrarministerkonferenz, die seit gestern in Rostock-Warnemünde stattfindet, will Meyer unter seinen Amtskollegen um Zustimmung für eine entsprechende Reform des Tierschutzrechts werben. Finden die Befürworter eine Mehrheit, werden die Länderminister den Bund auffordern, entsprechende Maßnahmen in die Wege zu leiten.