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Noch eine Anhörung vor der Fristverlängerung

Bevor der Bundestag über die Fristverlängerung für die betäubungslose Ferkelkastration abstimmt, wird es noch eine öffentliche Expertenanhörung geben. CDU/CSU und SPD haben den Text für ihre gemeinsame Initiative zwar beschlossen. Dennoch gibt es noch offene Details.

Lesezeit: 3 Minuten

Am Dienstagabend haben die Fraktionsvorstände von CDU/CSU und SPD für den gemeinsamen Gesetzentwurf zur Fristverlängerung für die betäubungslose Ferkelkastration bis Ende 2020 gestimmt. „Eine Verschiebung der Frist ist zwingend erforderlich, da die derzeit verfügbaren Alternativen zur betäubungslosen Kastration den Anforderungen der Praxis nicht gerecht werden“, heißt es darin zur Begründung.

Bis zuletzt ist noch um die Dauer der Fristverlängerung gerungen worden. Nach Informationen von top agrar stand auch noch eine Verlängerung von nur einem Jahr im Raum. Im Gesetzesentwurf steht nun, man wolle „so schnell wie möglich, spätestens jedoch zum 31.12.2020“ aus der Kastration ohne Betäubung austeigen. Die deutschen Ferkelerzeuger sollen bei der Umstellung auf alternative Verfahren unterstützt werden, schreiben die Koalitionäre.

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Ein Hintertürchen für weitere Bestimmungen haben CDU/CSU und SPD aber noch offen gelassen. Gemeinsam mit dem Gesetz soll es zur Abstimmung über die Fristverlängerung Ende November im Bundestag noch einen Entschließungsantrag geben. Dieser ist aber nach Informationen von top agrar noch nicht ausverhandelt. Er soll „begleitende Handlungen“ umfassen, heißt es bei der SPD. Dabei soll es zunächst um die Zulassung des Narkosemittels Isofluran gehen sowie die Möglichkeit für Landwirte diese Betäubung auch selbst durchzuführen. Auch die Aufklärungskampagne, die die Bundesregierung begleitend zur Fristverlängerung starten soll, soll in diese Entschließung hinein. Es könnte darin aber auch noch eine Fristverkürzung formuliert werden, wenn die Alternativen zwischenzeitlich als praxisreif gelten.

Anhörung am 26. November geplant

Bevor es am 29. oder 30. November zur Abstimmung über die Fristverlängerung im Bundestag kommt, wird es aber außerdem noch eine öffentliche Anhörung von Experten aus den Bereichen Recht, Veterinär und Landwirtschaft geben. Alle Bundestagsfraktionen schlossen sich heute im Agrarausschuss einem von den Linken initiierten Antrag dazu an. Die Anhörung soll nach Informationen von top agrar am 26. November stattfinden. Die Agrarsprecherin der Linken Dr. Kirsten Tackmann begründete die Anhörung mit „erheblichen verfassungsrechtlichen und tierschutzfachlichen Zweifeln an der nun vorgelegten Novelle des Tierschutzgesetzes“. Die Anhörung soll das politische Verfahren jedoch nicht mehr verzögern.

Dennoch wird die Abstimmung zur Fristverlängerung mit Spannung erwartet. Es wird damit gerechnet, dass sie als namentliche Abstimmung erfolgen wird. Eine Aufhebung des Fraktionszwangs für die Abstimmung wird aber nicht erwartet, so dass die Abgeordneten von CDU/CSU und SPD mit Ja stimmen müssten. In der Opposition wollen Grüne, FDP und Linke nicht für die Koalitionsinitiative stimmen.

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