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‚Nürnberger Bratwurst‘ & Co. gefährdet durch TTIP?

Bei der Diskussion um eine Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) der Europäischen Union mit den USA sehen Forscher zentrale Grundsatzfragen und Probleme bei der Kennzeichnung von Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln mit Herkunftsangaben berührt.

Lesezeit: 2 Minuten

Bei der Diskussion um eine Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) der Europäischen Union mit den USA sehen Forscher zentrale Grundsatzfragen und Probleme bei der Kennzeichnung von Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln mit Herkunftsangaben berührt. Anlässlich der Aktualisierung einer kartographischen Übersicht von geschützten regionalen Spezialitäten verwies Prof. Ulrich Ermann von der Universität Graz vergangene Woche auf die Unterscheidung zwischen der geschützten geographischen Angabe (g.g.A.), bei der lediglich der als entscheidend angesehene Verarbeitungsschritt in dem bezeichneten Gebiet vollzogen werden muss, und der geschützten Ursprungsbezeichnung (g.U.), die auch die Erzeugung der landwirtschaftlichen Rohstoffe in die Herkunftsdefinition einbezieht.


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Wie aus der jüngsten Ausgabe des beim Leibniz-Institut für Länderkunde (IfL) in Leipzig angesiedelten „Nationalatlas“ hervorgeht, hat sich in Deutschland die Zahl der Produkte mit g.g.A. seit 2009 von 35 auf 70 verdoppelt, während gleichzeitig zu den damals sechs Produkten mit g.U. nur drei weitere hinzukamen.


„Die ‚Nürnberger Bratwurst‘ muss als Produkt mit g.g.A. zwar im Territorium der Stadt Nürnberg hergestellt werden; die Herkunft des Schweinefleischs ist jedoch nicht an diese Bezeichnung geknüpft, sodass die vier großen industriellen Bratwurstproduzenten ihren Bedarf an großen Mengen Schweinefleisch überwiegend aus Dänemark, den Niederlanden sowie Norddeutschland decken können“, erklärte Ermann vor dem Hintergrund strittiger Äußerungen von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt im Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“.


Ebenso gebe es keine Vorgaben für die Herkunft des Schweinefleischs für den Schwarzwälder Schinken. Eines der wenigen Beispiele für einen Schutz der g.U. in Deutschland sei der „Allgäuer Emmentaler“ – im Bereich Schweinefleisch gibt es hier nichts.

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