Für eine Ausweitung der Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln auf europäischer Ebene hat sich der Österreichische Bauernbund ausgesprochen. Die verpflichtende Frischfleischkennzeichnung, wie sie bereits für Rind- und Kalbfleisch gelte, sollte im Sinne von geboren, gemästet und geschlachtet („Place-of-farming labelling“) auch bei Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch umgesetzt werden, heißt es in einem Forderungskatalog, den der Bauernbund mit Blick auf die Neuregelung des Lebensmittelkennzeichnungsrechts vorgelegt hat. Die neuen EU-Bestimmungen bezüglich einer allgemeinen Kennzeichnung sollen im Dezember 2014 in Kraft treten. Hintergrund ist die EU-Verbraucherinformationsverordnung 1169/2011, mit der mehr Transparenz für den Konsumenten hergestellt werden soll.
Laut Darstellung des Bauernverbandes wird die bereits bei Rind- und Kalbfleisch geltende Herkunftskennzeichnung im Zuge der Neuregelung auch für frisches, gekühltes oder gefrorenes Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch verpflichtend. Dies sei positiv, aber bei weitem nicht genug. Zudem stehe noch nicht fest, wie diese Frischfleischkennzeichnung umgesetzt werden solle. Bis zum 13. Dezember 2013 solle die Brüsseler Kommission diesbezüglich eine Durchführungsakte erarbeiten, ergänzt um eine Folgenabschätzung. (AgE)