Voraussetzung für die korrekte Ermittlung des Therapieindexes beim QS-Antibitotikamonitoring ist, dass die Behandlungsbelege oder die sogenannten „Nullmeldungen“ rechtzeitig in die Antibiotikadatenbank eingepflegt werden. Wobei eine Nullmeldung immer dann erfolgen muss, wenn im jeweiligen Betrachtungszeitraum keine Antibiotika im Bestand eingesetzt wurden.
Diese Nullmeldungen müssen ab sofort nicht mehr quartalsweise erfasst werden, sondern nur noch halbjährlich. Das reduziere den Arbeitsaufwand für die Systempartner deutlich, meldet die Qualität und Sicherheit GmbH (GS). Die neuerdings gültigen Stichtage sind der 1. Juli, für die Zusammenfassung des 1. und 2. Quartals, sowie der erste Januar als Termin für die Zusammenfassung des 3. und 4. Quartals jedes Kalenderjahres.
Der nächste mögliche Meldetag für die Nullmeldungen in der ersten Jahreshälfte 2019 ist also der 1. Juli 2019.