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Ratgeber: Jetzt in Güllelagerraum investieren

Die vorgeschriebene Lagerzeit für Gülle beträgt in viehstarken Betrieben künftig neun Monate. Allein in Schleswig-Holstein werden 140 000 m3 zusätzliches Lagervolumen benötigt. Worauf es beim Behälterbau ankommt, erklärt Jens Christian Flenker, LVZ Futterkamp, in der top agrar 7/2017.

Lesezeit: 12 Minuten

Die vorgeschriebene Lagerzeit für Gülle beträgt in viehstarken Betrieben künftig neun Monate. Allein in Schleswig-Holstein werden 140 000 m3 zusätzliches Lagervolumen benötigt. Worauf es beim Behälterbau ankommt, erklärt Jens Christian Flenker, LVZ Futterkamp, in der top agrar 7/2017. Marcus Arden fasst zusammen:


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Nach monatelangem Streit und politischem Gezerre hat der Bundesrat die Reform des Düngegesetzes, die Novellierung der Verordnung zur Neuordnung der guten fachlichen Praxis beim Düngen (DüngeVO) und die Neufassung der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) verabschiedet. Nun gilt:


  • Viehhalter dürfen bis zum 1. Oktober eines Jahres künftig nur noch maximal 30 kg Ammoniumstickstoff (NH4) oder 60 kg Gesamtstickstoff je ha ausbringen. Erlaubt ist die bodennahe Ausbringung mit entsprechender Technik nur zu Zwischenfrüchten, Winterraps, Wintergerste und Feldfutter.
  • Die vorgeschriebene Lagerdauer erhöht sich ab dem Jahr 2020 von sechs auf über neun Monate für Betriebe mit mehr als drei Großvieheinheiten (GV) je ha. Das Gleiche gilt für Biogasanlagen ohne eigene Flächen.





50 % mehr Lagervolumen nötig!

 

Wie viel Fläche notwendig ist, um unter der 3-GV-Regelung zu bleiben, verdeutlicht Übersicht 1. Ein landwirtschaftlicher Betrieb mit 250 Sauen inklusive Ferkelaufzucht muss mindestens 34 ha bewirtschaften, im geschlossenen System sind es 88 ha. Ein Mäster mit 2 500 Plätzen muss mindestens 113 ha vorhalten.

Reicht die Fläche nicht aus und ist die Flächenzupacht nicht möglich, muss der Landwirt seine Lagerkapazitäten erweitern. Wie viel zusätzlicher Lagerraum nötig ist, zeigt Übersicht 2.



Wichtig: Bei der Berechnung der Lagerkapazitäten muss belastetes Niederschlagswasser berücksichtigt werden, das zum Beispiel von nicht überdachten Außenlaufflächen und offenen Lagerbehältern stammt.


Das notwendige Lagervolumen steigt in allen vier Beispielsbetrieben um rund 50 %! Und da kaum noch leerstehende Lagerbehälter zu attraktiven Preisen gepachtet werden können, müssen viele Landwirte jetzt Wohl oder Übel in einen neuen Güllebehälter investieren, um die ab 2020 geltenden Vorgaben zu erfüllen.

 

Standortfrage klären

 

Für den Bau eines Güllelagers muss eine Baugenehmigung vorliegen. Zudem muss der Bau gut geplant sein. Bevor es losgeht, sollte geklärt werden, wo der Behälter stehen kann. Denn das neue Güllelager darf die künftige Betriebsentwicklung nicht behindern. Zudem muss der Standort immissionsschutzrechtlich genehmigungsfähig sein. Zeichnen sich Schwierigkeiten ab, kann eine emissionsmindernde Abdeckung Spielräume schaffen.


Vor dem Baustart sollte ein unabhängig erstelltes Bodengutachten mit einer Gründungsempfehlung in Auftrag gegeben werden. Wer die Gewerke Erdbau und Hochbau getrennt voneinander vergibt, sollte die Erdbauarbeiten von einem Bodengutachter mittels Lastplattendruckversuch prüfen und dokumentieren lassen. Das Protokoll ist dann der Firma, die den Behälter aufstellt, auszuhändigen. Das ist wichtig, weil der Bauherr das Baugrundrisiko trägt. Das heißt: Wenn der Behälter später Schäden aufweist und diese auf den

Baugrund zurückzuführen sind, trägt der Landwirt den Schaden ganz allein!


Lassen Sie deshalb prüfen, ob der Boden die von den Herstellerfirmen in Angeboten vorausgesetzten Mindestwerte erfüllt. In der Regel wird eine zulässige Bodenpressung von 200 bis 250 kN pro m² (Kilonewton pro Quadratmeter) gefordert.


Auch die Nachgiebigkeit des Bodens spielt eine Rolle. Das sogenannte Bettungsmodul sollte nicht größer bzw. gleich 20 mN/m³ (Millinewton pro Kubikmeter) sein. Liegen die Werte darüber, kann sich der Boden zu stark setzen.


Weist das Erdreich statische Schwachpunkte auf, muss die Behältersohle entsprechend verstärkt werden. Teuer ist die sogenannte Rüttelstopfverdichtung, bei der grobes Material aufwendig in den Boden gepresst wird. Eine Alternative ist die Pfahlgründung.


Im Zusammenhang mit der Bodengüte stellt sich auch die Frage, ob der Behälter in die Erde eingelassen werden kann, oder besser oberirdisch aufgestellt werden sollte. Bei Fließsand z. B. muss unter Umständen eine verstärkte Bodenplatte eingebaut werden.


Beim Einbau in die Erde spielt auch der Grundwasserstand eine Rolle. Denn Grundwasser kann Gebäude stark beschädigen, das gilt auch für Güllebehälter. Bei hohen Grundwasserständen und in der Erde eingebauten Behältern besteht immer die Gefahr, dass der Behälter aufschwimmt oder die Bodenplatte reißt, wenn das Grundwasser im leeren Zustand nicht kontinuierlich abgepumpt wird.


Bodenplatte mit Mittelblock


Wie stark die Bodenplatte sein muss und wie viel Eisen (Bewehrung) eingebaut werden muss, das gibt der Baustatiker vor.


Der Prüfstatiker muss die Bewehrung dann vor dem Betonieren begutachten und freigeben.

Wer einen neuen Güllebehälter baut, sollte die Bodenplatte von vornherein so auslegen, dass diese später eine Abdeckung tragen kann. Dazu muss die Sohle in der Mitte des Behälters, wo die Mittelstütze steht, verstärkt werden. Dieser Mittelblock sollte etwa 2,5 mal 2,5 m messen und 0,5 m dick sein. Das zusätzliche Fundament kann sowohl unterhalb der Sohle liegen als auch oberhalb. Der Einbau unter der Betonplatte hat den Vorteil, dass beim Aufrühren mit zapfwellenbetriebenen Turm- oder Gelenkrührwerken das Rührwerk vor Beschädigung am Betonblock geschützt ist.


Der Einbau oberhalb der Platte erleichtert hingegen die nachträgliche Montage der Mittelstütze, weil der Behälter dann nicht komplett geleert werden muss.


In die Bodenplatte muss ein Pumpensumpf einbetoniert werden. Nur dann lässt sich der Behälter restlos entleeren. Der Sumpf sollte immer so groß sein, dass die Pumpe bzw. das Absaugrohr problemlos darin Platz finden und seitlich ausreichend Gülle nachfließen kann. Alternativ kann die Betonplatte konisch zur Behältermitte verlaufen.


Wird ein Pumpensumpf eingebaut, sollte das Entnahmerohr fest im Sumpf verschraubt werden. Wichtig ist, dass in der Entnahmeleitung ein Belüftungsventil sitzt. Denn nur wenn das Rohr leerläuft, friert es im Winter nicht ein.


Welches Wandmaterial?


Genauso wie beim Bau eines Hauses oder Stalles kann der Landwirt auch beim Bau eines Güllebehälters zwischen unterschiedlichen Wandmaterialien wählen. Neben monolithisch geschüttetem Stahlbeton oder Betonfertigelementen bieten die Herstellerfirmen unterschiedlich beschichtete Stahlplatten an. Bei den Stahlbehältern unterscheidet man zwischen Behältern mit glatten oder gewellten Wandplatten. Diese können feuerverzinkt, kunststoffbeschichtet, emailliert oder aus Edelstahl bestehen. Stahl- und Edelstahlbehälter sind die einzigen, die nachträglich erweitert werden können. Einige Systeme müssen dazu zunächst von der Betonsohle gelöst und mit Winden angehoben werden. Danach wird ein zusätzlicher Ring eingebaut, der den neuen statischen Vorgaben entspricht.


Etwas komplizierter ist die Erweiterung bei Stahl- bzw. Edelstahlbehältern, die am oberen Rand einen zusätzlichen Ring erhalten sollen. Hier muss die Aufstockung des Lagervolumens schon im ersten Bauabschnitt berücksichtigt werden, sodass der Behälter auch nach der Erweiterung den höheren Kräften sicher standhält.

 

Edelstahl oder Beton?

 

Bei vielen Güllebehältern findet man im Laufe der Zeit Beschädigungen an den Wänden, weil z. B. Zink oder die Emaille abgeplatzt ist. Diese Probleme bestehen bei Edelstahlbehältern nicht. Sie haben die längste Lebensdauer, weil das Material keine sensible Oberflächenbeschichtung benötigt und der Stahl nicht rostet. Wer einen gebrauchten Edelstahlbehälter kauft, muss also keine Sorge haben, dass nach dem Wiederaufbau eine Schutzschicht abplatzt. Bei Edelstahlbehältern hat sich in Schleswig-Holstein aufgrund des Klimas die gewellte Bauform durchgesetzt. Denn gewellte Bleche sind auch bei hohen Windlasten, die besonders an den Küsten regelmäßig auftreten, sehr formstabil.


In der Praxis bewährt haben sich auch monolithisch geschütteter Beton oder Betonfertigelemente. Betonbehälter bieten sich zum Beispiel bei schwierigen Bodenverhältnissen an. Und wer mit dem Gedanken spielt, zu einem späteren Zeitpunkt in eine Biogasanlage zu investieren, dem bringen Betonbehälter die meisten Vorteile. Denn nur in betonierten Behältern lassen sich nachträglich Öffnungen für Rohrleitungen bohren. Ein klarer Nachteil dieser Bauform ist allerdings, dass die Behälter nachträglich nicht aufgestockt werden können.

 

Zeltdach oder Schwimmfolie?

 

Aus emissionsschutzrechtlichen Gründen fordern Behörden zum Teil eine Abdeckung des Behälters mit einer Plane oder einem Zeltdach. Das treibt die Kosten deutlich in die Höhe. Die Abdeckung hat aber auch Vorteile für den Landwirt. Niederschlagswasser wird direkt abgeleitet und muss nicht zusätzlich gelagert werden. Dadurch ist ein vermindertes Freibord von nur 10 cm vorzuhalten. Das Freibord verhindert, dass Gülle bei starkem Wind aus dem Behälter überschwappt.


Am einfachsten sind Behälterabdeckungen bei Betonbehältern zu installieren. Denn diese verfügen in der Regel über die notwendige Formstabilität und können direkt vom Werk mit Randhalterungen für die Zeltdachmontage gekauft werden.


Auch Metallbehälter können nachträglich mit Zeltdächern ausgerüstet werden. Dazu muss der Behälter aber am oberen Rand zusätzlich ausgesteift werden. Nur dann bleibt er sowohl im gefüllten als auch im leeren Zustand formstabil.


Etwas risikoreicher und zeitaufwendiger sind die Aussteifungen bei emaillierten Behältern, da bereits kleinste Bewegungen zu Haarrissen in der Plattenbeschichtung führen können. Das beschleunigt die Materialalterung deutlich.


Zeltdächer sind je nach Region enormen Windlasten ausgesetzt. Die Folien müssen entsprechend der jeweiligen Windlastzone ausgelegt sein! Probleme mit der Haltbarkeit treten meist im

Befestigungsbereich auf, da die Folien hier bei starkem Wind flattern. Aufgrund der UV-Einstrahlung altern Zeltdächer mit der Zeit, erfahrungsgemäß halten sie aber über 15 Jahre.


Die Alternative zum Zeltdach sind Schwimmfolien mit Rührwerksöffnungen oder Schwimmkörper. In beiden Fällen ist die saubere Trennung des Regenwassers von der Gülle nicht möglich. Dadurch entstehen zusätzliche Kosten beim Transport und der Ausbringung. Wer auf Schwimmkörper als Abdeckung setzt, muss spezielle Leitbleche für die Rührwerke einbauen. Diese verhindern, dass die Schwimmkörper beim Aufrühren nach unten gezogen werden.


Kosten variieren stark

 

Bei den Baukosten findet man immer wieder große Degressionseffekte. Bei Gülleerdbecken beginnen die Kosten bei 12 € je m³ und enden irgendwo bei 20 € pro m³ je nach Größe, Grundwasserstand und Baugrund.


Bei Rundbehältern variieren die Kosten ebenfalls. Für das Abschieben des Mutterbodens mit seitlichem Einlagern, die Erstellung eines Rohplanums sowie eines Feinplanums aus Kies können bei gutem Baugrund ca. 10 € je m² angesetzt werden, wie Übersicht 3 zeigt. Muss der Boden vorab verdichtet werden, steigen die Kosten pro Quadratmeter erheblich. Die Leckage-Erkennung kostet rund 16 € je m², der Behälter an sich etwa 30 € pro m3. Inklusive der Baunebenkosten und je nach Eigenleistungsanteil und Behältergröße liegen die Kosten damit zwischen 35 und 45 € pro m³ Nettovolumen.


Wesentlich teurer wird es, wenn der Rundbehälter abgedeckt werden muss. Ein geruchshemmendes Zeltdach kostet ca. 65 bis 80 € je m² Grundfläche. Dann steigen die Gesamtkosten schnell auf 60 bis 70 € pro m³. Die beiden Alternativen Schwimmfolie bzw. Schwimmkörper kosten etwa 35 bis 45 € pro m² Grundfläche. Zusätzliche Rührwerksöffnungen kosten extra.


In jedem Fall hinzugerechnet werden müssen die Kosten für die notwendige Rührwerkstechnik. Jedes fest installierte Rührwerk schlägt mit 6 000 bis 7 000 € zu Buche.


Schreiben die Behörden ein zeltdach als Abdeckung vor, steigen die Kosten bei einem 2.000 m3 großen Rundbehälter um rund 30.000 Euro.


Leckage-Erkennung ist jetzt Pflicht


Ab einem Lagervolumen von mehr als 25 m³ Jauche, Gülle oder Silosickersaft schreibt die AwSV ein Leckage-Erkennungssystem vor. Die Vorgabe gilt zum 1. August 2017. Ausgenommen hiervon sind nur Güllekeller unter landwirtschaftlichen Ställen, die nicht zur Flüssigmistlagerung dienen und nur so tief sind, dass die Gülle problemlos abgelassen werden kann.


Laut AwSV dürfen nur Bauteile bzw. Bausätze eingebaut werden, für die ein sogenannter  bauaufsichtlicher Verwendbarkeitsnachweis vorliegt. Bei Behältern mit mehr als 25 m³ Silagesickersaft, Jauche-Gülle-Silage-Anlagen (JGS) mit über 500 m³ sowie Festmist- und Silagelagerstätten mit mehr als 1 000 m³ Fassungsvolumen muss der Einbau sogar durch einen staatlich anerkannten Fachbetrieb erfolgen. Und vor der Inbetriebnahme muss eine Abnahme grundsätzlich durch einen Sachverständigen erfolgen.

 

Dränage mit Kontrollrohr

 

Die Leckage-Erkennung besteht aus einer Dichtungsschicht und einer Ringdränage um den Behälter mit Kontrollrohr. Als Dichtungsschicht wird i. d. R. eine geschweißte Kunststoffbahn verwendet. Zwischen Unterkante Behälter und Folie sollte zum Schutz eine 10 bis 20 cm dicke Dränschicht aus Kies, Splitt oder Kunststoff mit einer Körnung von mindestens 4/8 mm eingebaut werden.


Der Einbau muss mit äußerster Sorgfalt erfolgen, um Beschädigungen an der Folie zu vermeiden. Sicherer ist es, wenn eine Dränmatte bzw. ein Dränvlies verlegt werden. Damit beim Betonieren keine Zementschlämme in die Dränschicht fließt, muss eine zusätzliche Baufolie von oben auf die Dränschicht gelegt werden. Die Vliesvariante kostet ca. 16 bis 20 € pro m².


Bevor die Folie außen am Behälter befestigt wird, muss noch ein 100 mm-Dränrohr rund um den Behälter gelegt werden, das mit Kontrollschächten verbunden wird. Damit kein Regenwasser von oben an der Wand längs in die Kontrollfolie eindringt, muss diese äußerst sorgfältig an der Behälterwand abgedichtet werden.

Vorsicht ist auch beim Anfüllen des Behälters mit Erde geboten. Zum einen muss die Folie möglichst eng am Behälter anliegen, damit diese nicht aus der Halterungsschiene gerissen wird. Zum anderen darf die Folie nicht durch Steine oder andere spitze Gegenstände beschädigt werden. Zur Sicherheit sollte die Folie von außen mit einer Noppenfolie oder einem Vlies geschützt werden.


Ein Leckage-Erkennungssystem dient dem Schutz des Grundwassers. Bei Behältern in starker Hanglage zum Beispiel kann ein vollflächiges Leckage-Erkennungssystem aber die Standsicherheit des Behälters verringern. In diesem Fall muss zusammen mit dem zuständigen Bauamt nach einer alternativen Lösung gesucht werden. Im Ausnahmefall muss mit der Unteren Wasserbehörde geklärt werden, ob sich die Leckage-Erkennung beispielsweise nur auf den Wand-Boden-Übergangsbereich beziehen darf.

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