Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

News

TA-Luft: Wird die Abluftreinigung Pflicht?

Der Druck auf die Bundesregierung, die Klimaziele einzuhalten, wächst. Der Entwurf der TA Luft zielt deshalb darauf ab, die Ammoniakfreisetzung aus der Landwirtschaft zu reduzieren. Abluftreinigung wird zum Stand der Technik erklärt.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Ammoniakemissionen sollen in Deutschland erheblich reduziert werden, insbesondere in der Schweinehaltung. Denn der Druck auf die Bundesregierung, die Klimaziele einzuhalten, wächst. Und Ammoniak, das überwiegend aus der Landwirtschaft stammt, ist durch die europäische NERC-Richtlinie von einem erheblichen Reduktionszwang betroffen.

Die Senkung der Ammoniakemissionen soll unter anderem durch Abluftwäscher, technische Maßnahmen und die Abdeckung von Güllebehältern erreicht werden. Dabei wird ein Minderungsgrad von 90 % gefordert. Im Entwurf der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft), die noch in diesem Frühjahr in Kraft treten soll, wird die Abluftreinigung zum Stand der Technik erklärt.

Das Wichtigste zum Thema Schwein mittwochs per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Im Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben (www.wochenblatt.com) erklärte Peter Spandau von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, welche Auswirkungen die geplante Novelle der TA Luft auf Bestandsanlagen hat, die nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigt wurden:

  • Für große BImSchG-Anlagen soll die Abluftreinigung als Stand der Technik verpflichtend eingeführt werden. Dies betrifft Anlagen ab 2.000 Mast- bzw. 750 Sauenplätzen.
  • Aber auch für kleine BImSchG-Anlagen ab 1.500 Mast- bzw. 560 Sauenplätzen sollen technische Maßnahmen ergriffen werden, um die Ammoniakemissionen um mindestens 40 % zu senken. Das kann z.B. durch das Kühlen der Gülle, das Anschrägen der Wände im Güllekanal sowie Teilspaltenböden mit Kot/Harntrennung erfolgen.
  • Für große BImSchG-Anlagen steht im Entwurf der 21. Februar 2021 als konkreter Stichtag im Kalender. Kleinen Anlagen bleiben fünf Jahre Zeit.

Mit Blick aus den Verfahrensgang schätzt Spandau, dass die Nachrüstung nicht reibungslos verlaufen werde. Denn eine Nachrüstung sei nur erforderlich, wenn die zuständige Behörde dies anordne und der Aufwand nicht unverhältnismäßig zu dem Erfolg stehe, den die Anordnung anstrebe. Für die Betriebe verursache dies hohe Kosten, die die Wirtschaftlichkeit einer Stallanlage infrage stellen könnten.

Die Abluftreinigung sieht Spandau nur als „Tropfen auf dem heißen Stein“ wenn es darum geht, die Ammoniakemissionen in Deutschland bis 2030 um 34 % zu reduzieren. Denn von den Auflagen zur Nachrüstung seien nur Anlagen betroffen, die bereits nach BImSchG genehmigt wurden. Um die Ammoniakemissionen effektiv zu mindern, bleibe als Lösung vermutlich nur die Reduzierung der Viehbestände, so Spandau.

top agrar besser machen. Gemeinsam
Sie sind Schweinehalter oder lesen regelmäßig den top agrar Schweine-Teil und/oder die SUS? Dann nehmen Sie an einem kurzen Nutzerinterview teil.

Die Redaktion empfiehlt

top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.