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Thüringen: Stall-Genehmigung erneut vor Gericht

Im schon länger laufenden Rechtsstreit zwischen dem BUND und dem Thüringer Landesverwaltungsamt um den Bau einer Tierhaltungsanlage im Kyffhäuserkreis hat das Thüringer Oberverwaltungsgericht jetzt die Berufung des Amtes gegen ein früheres Urteil des Verwaltungsgerichts Weimar zugelassen.

Lesezeit: 2 Minuten

Im schon länger laufenden Rechtsstreit zwischen dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und dem Thüringer Landesverwaltungsamt um den Bau einer Tierhaltungsanlage im Kyffhäuserkreis hat das Thüringer Oberverwaltungsgericht jetzt die Berufung des Amtes gegen ein früheres Urteil des Verwaltungsgerichts Weimar zugelassen. Wie der Thüringer Bauernverband (TBV) dazu vergangene Woche mitteilte, hatte der BUND gegen die 2010 erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Landesverwaltungsamtes für den Bau einer Anlage zum Halten von Schweinen in Oldisleben geklagt.


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Im Februar 2013 hob das Verwaltungsgericht Weimar den Genehmigungsbescheid sowie zwei weitere Bescheide mit der Begründung auf, dass die Auswirkungen der Schweinemastanlage auf das angrenzende Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Gebiet „Esperstedter Ried“ nicht ausreichend berücksichtigt beziehungsweise fehlerhaft bewertet worden seien.


Das Thüringer Oberverwaltungsgericht habe die Berufung jedoch aufgrund eines „begründeten Anlasses zu Zweifeln an der Richtigkeit des Urteils“ zugelassen, berichtete der Landesbauernverband. Ihm zufolge hatte das Landesverwaltungsamt in seinem Berufungsantrag ernsthafte Skepsis an der Richtigkeit des Weimarer Urteils geäußert. So sei die Verträglichkeit des Vorhabens mit Belangen des Naturschutzes umfassend geprüft worden. Ebenso habe man die Ergebnisse eines in Auftrag gegebenen Gutachtens im Genehmigungsbescheid berücksichtigt. Im Berufungsverfahren müsse nun geklärt werden, ob eine ordnungsgemäße naturschutzrechtliche Prüfung und Würdigung erfolgt sei, so der TBV.  

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