Mit Ende der dreimonatigen Stillhaltefrist ist die Notifizierung des vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegten Entwurfs für ein Tierwohlkennzeichnungsgesetz auf EU-Ebene abgeschlossen. Bundeslandwirtschaftministerin Julia Klöckner wertete die EU-Notifizierung als entscheidenden Schritt für mehr Tierwohl von der Aufzucht bis zur Schlachtung, mehr Transparenz für die Verbraucher und einer gesellschaftlichen Akzeptanz der Nutztierhaltung.
Wie geht es weiter?
Der Gesetzentwurf muss nun abschließend zwischen den Ressorts abgestimmt und vom Kabinett beschlossen werden, bevor er dem Bundestag zugeleitet werden kann. Mit einem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens wird für Jahresende gerechnet. Bis dahin soll auch die dazugehörige Verordnung erarbeitet sein, in der die konkreten Anforderungen und die Kriterien für die einzelnen Stufen festgelegt werden. Kriterien sollen zunächst für Schweine erarbeitet werden. Weitere Nutztierarten wie Geflügel oder Rinder sollen folgen.
Derzeit arbeitet das Bundeslandwirtschaftsministerium an einem Referentenentwurf für Verordnung. Sobald der vorliegt, erfolgt die Abstimmung mit den anderen Ressorts sowie die Beteiligung der Länder und Verbände. Die Verordnung unterliegt einem Zustimmungsvorbehalt des Bundestages. Nach Einschätzung des Bundeslandwirtschaftsministeriums werden spätestens Ende 2020 die ersten gekennzeichneten Produkte zu kaufen sein. Die Markteinführung nehme Zeit in Anspruch, weil die Ferkel gemäß den Bedingungen des Tierwohlkennzeichens erst aufgezogen werden müssten.