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Staatliches Tierwohllabel

TVT fordert gesetzliche Tierschutz-Vorgaben

Die Veterinäre des Alternativverbandes TVT halten nichts vom staatlichen Tierwohllabel. Sie wollen stattdessen gesetzlich verankerten Tierschutz.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. kritisiert das geplante staatliche Tierwohllabel und fordert stattdessen rechtsverbindliche Tierschutzvorgaben. Denn auf dem Markt gebe es bereits zahlreiche von der Wirtschaft und dem Handel initiierte Label, die ein Mehr an Tierwohl versprechen. Zusammen mit den zusätzlichen Kennzeichnungen wie „Bio“ oder „gentechnikfrei“ existiere inzwischen ein regelrechter „Label-Dschungel“, in den sich mit dem staatlichen Label nun ein weiteres Kennzeichen einreihe. Ob dies jedoch dazu beitrage, dass der Verbraucher an der Ladentheke eine aktive Kaufentscheidung für mehr Tierwohl treffen könne, sei fraglich.

Darüber hinaus gebe es keinerlei staatliche Anreize zur Verbesserung des Tierschutzes für die Betriebe, die die Einstiegskriterien eines Labelprogramms nicht erfüllen. Gerade bei diesen kritischen Haltungen, wo es besonders nötig wäre, werde auf diese Weise kein Mehr an Tierschutz geschaffen. „Von staatlicher Seite muss eine Verbesserung der Lebensbedingungen und des Tierwohls aller gehaltenen Nutztiere forciert werden. An einem freiwilligen Label werden sich nur die Landwirte beteiligen, deren Tierhaltungen entweder schon die Bedingungen für eine der Stufen erfüllen oder diese aus eigenen Mitteln heraus in ihren Betrieben erfüllen können“, argumentiert Prof. Thomas Blaha, Vorstandsmitglied der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V.

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Die TVT plädiert deshalb für geförderte Beratungen in Kombination mit einer schrittweisen Anhebung der Mindeststandards für alle landwirtschaftlichen Tierhaltungen und damit für verbindliche und rechtlich durchsetzbare Vorgaben. Weitere Kritikpunkte der TVT am freiwilligen Label sind, dass tierbezogene Kriterien - wie bei den bereits existierenden Programmen - zu wenig berücksichtigt würden. Weitere wichtige Details, wie z.B. zu den externen Kontrollen oder zur Erweiterung auf weitere Tierarten seien bislang nicht näher erläutert. Darüber hinaus lägen einige der Kriterien in der Eingangsstufe zu wenig über dem gesetzlich geforderten Mindeststandard, so dass für die Tiere akzeptable Verbesserungen für ein Mehr an Tierwohl nicht zu erkennen seien.

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