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Warentest nicht rechtmäßig?

Im Rechtsstreit um den Warentest Mastferkel, den die Landwirtschaftskammer NRW in den Jahren 2014 und 2015 im Auftrag des Wochenblattes für Landwirtschaft und Landleben durchgeführt hat, hat das Verwaltungsgericht Münster jetzt dem Schweinezuchtverband Baden-Württemberg e.V. recht gegeben.

Lesezeit: 1 Minuten

Das Verwaltungsgericht Münster hat sich in der vergangenen Woche mit dem Warentest Mastferkel befasst, den die Landwirtschaftskammer NRW in den Jahren 2014 und 2015 im Auftrag des Wochenblattes für Landwirtschaft und Landleben (www.wochenblatt.com) durchgeführt hat und dessen Ergebnisse im Frühjahr 2016 im Wochenblatt veröffentlicht wurden. Im Mittelpunkt des Vergleichs standen die Endprodukteber verschiedener Zuchtorganisationen.

Im Klageverfahren, das der Schweinezuchtverband Baden-Württemberg e.V. (German Genetic) angestrengt hat, hat das Gericht dem Verband recht gegeben und festgestellt, dass die Ergebnisse des Warentests in dieser Form nicht hätten veröffentlicht werden dürfen. Zum einen hätte die Kammer den Test nicht durchführen dürfen, zum anderen seien bei der Durchführung bzw. bei der Darstellung der Ergebnisse Fehler gemacht worden. Das Gericht hat die Berufung zugelassen.

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Die Begründung dieses erstinstanzlichen Urteils liegt noch nicht vor. Die Landwirtschaftskammer NRW wird erst nach Prüfung des Urteils entscheiden, wie sie in der Angelegenheit weiter vorgehen will.

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